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Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst schwer zu finden?

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Bastel:

--- Zitat von: ike am 17.04.2021 10:41 ---Es ist üblich (evtl. gibt es dazu auch eine Rechtsgrundlage?), dem AN drei Monate vor Ende des Vertrages mitteilen, sollte er nicht übernommen werden.
Dann kann man als AN die weiteren Schritte in den Weg leiten, z.B. ALG  1 beantragen (dann eigentlich sofortige "Pflicht" bei Kenntnis) oder sich anderweitig bewerben, Urlaub abbauen, etc.

--- End quote ---

Der AN hat die Pflicht sich bei der Arbeitsagentur zu melden... Vorausgesetzt er möchte Leistungen..

Balou36:
Der ärgerliche ist halt, dass ich nebenher noch ein Studium mache. Gegen Ende des Jahres schließe ich es ab und bin damit für Laufbahngruppe 2.1 qualifiziert. Habe somit also auch schon mal mehr Möglichkeiten. Aber kann mich ja erst bewerben, wenn ich den Bachelor abgeschlossen habe. Und muss vorher erstmal eine neue Stelle im Amt finden um bleiben zu können. Würde mein Vertrag bis Ende 2022 laufen, wäre das für mich deutlich entspannter und hätte somit ein ganzes Jahr um auch Stellen in 2.1 zu finden.

Spid:
Das wußtest Du doch schon bei Vertragsschluß.

ike:

--- Zitat von: DiVO am 17.04.2021 10:58 ---Wieso muss der Arbeitgeber einen bei einem ohnehin befristeten Arbeitsvertrag drei Monate vor Ablauf nochmal darauf hinweisen? Das Vertragsende ist beiden Parteien bei Vertragsunterzeichnung bereits bekannt.

--- End quote ---

Bei "uns" ist das so üblich, aber wie gesagt: rechltich sicher nicht notwendig, aber gehört vielleicht zum "guten Ton", auch bei einer "positiven" Übernahme.

ike:

--- Zitat von: Balou36 am 17.04.2021 11:17 ---Der ärgerliche ist halt, dass ich nebenher noch ein Studium mache. Gegen Ende des Jahres schließe ich es ab und bin damit für Laufbahngruppe 2.1 qualifiziert. Habe somit also auch schon mal mehr Möglichkeiten. Aber kann mich ja erst bewerben, wenn ich den Bachelor abgeschlossen habe. Und muss vorher erstmal eine neue Stelle im Amt finden um bleiben zu können. Würde mein Vertrag bis Ende 2022 laufen, wäre das für mich deutlich entspannter und hätte somit ein ganzes Jahr um auch Stellen in 2.1 zu finden.

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Bewerben kann man sich doch auch mit der Aussicht, den Abschluss zu erhalten.
Auch zum Abitur/mittleren Bildungabschluss/etc. bewirbt man sich i.A. ja weit im Voraus auf eine Stelle.

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