Autor Thema: Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst schwer zu finden?  (Read 5581 times)

Spid

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Wieso muss der Arbeitgeber einen bei einem ohnehin befristeten Arbeitsvertrag drei Monate vor Ablauf nochmal darauf hinweisen? Das Vertragsende ist beiden Parteien bei Vertragsunterzeichnung bereits bekannt.

Bei "uns" ist das so üblich, aber wie gesagt: rechltich sicher nicht notwendig, aber gehört vielleicht zum "guten Ton", auch bei einer "positiven" Übernahme.

Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist der AG zum Hinweis nach §2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III verpflichtet - er muß dabei jedoch nicht auf das Ende des Arbeitsverhältnisses hinweisen, sondern auf die Verpflichtungen des AN.

Balou36

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Das wußtest Du doch schon bei Vertragsschluß.


Naja, klar wusste ich es und habe ich mich darauf eingelassen. Habe damals im Gespräch aber extra noch gefragt, wie das mit der Entfristung läuft. Da wurde noch erzählt, dass alles gar kein Problem sei, viele Mitarbeiter gehen in Rente und wenn ich gute Beurteilungen erhalte, wird man mich auch behalten wollen.
Und nicht, dass alle paar Monate mal einige wenige Stellen ausgeschrieben werden, auf die sich dann zig Personen bewerben.

WasDennNun

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Da wurde noch erzählt, dass alles gar kein Problem sei, viele Mitarbeiter gehen in Rente und wenn ich gute Beurteilungen erhalte, wird man mich auch behalten wollen.
Und hat sich da was daran geändert?
Wollen sie dich plötzlich nicht mehr?
Oder ist es noch nicht soweit?

Balou36

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Da wurde noch erzählt, dass alles gar kein Problem sei, viele Mitarbeiter gehen in Rente und wenn ich gute Beurteilungen erhalte, wird man mich auch behalten wollen.
Und hat sich da was daran geändert?
Wollen sie dich plötzlich nicht mehr?
Oder ist es noch nicht soweit?

Doch doch, mein Vorgesetzter möchte mich behalten. Aber er hat ja auch keinen großen Einfluss darauf. Eine positive Bewertung hat er mir geschrieben. Und jetzt kommt es ja nur darauf an, wie viel Punkte ich bzw. meine Konkurrenten im Vorstellungsgespräch erzielen.

Spid

  • Gast
Also liegt das Problem in Deiner minderen relativen Güte begründet?

WasDennNun

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Also liegt das Problem in Deiner minderen relativen Güte begründet?
Eher darin, das man Angst hat, dass man ein mindere relative Güte abliefert.

WasDennNun

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Oder mache ich mir da einfach zu viele Sorgen gerade?
Probiers halt mit Gemütlichkeit würde der Bär sagen.

Entweder andere sind besser als du und werden dir vorgezogen oder du bist dasjenige, das die anderen überflügelt.

DiVO

  • Gast
Wieso muss der Arbeitgeber einen bei einem ohnehin befristeten Arbeitsvertrag drei Monate vor Ablauf nochmal darauf hinweisen? Das Vertragsende ist beiden Parteien bei Vertragsunterzeichnung bereits bekannt.

Bei "uns" ist das so üblich, aber wie gesagt: rechltich sicher nicht notwendig, aber gehört vielleicht zum "guten Ton", auch bei einer "positiven" Übernahme.

Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist der AG zum Hinweis nach §2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III verpflichtet - er muß dabei jedoch nicht auf das Ende des Arbeitsverhältnisses hinweisen, sondern auf die Verpflichtungen des AN.

Jo, und genau deshalb ist das bei uns eine Standardfloskel, die wir in jedem befristeten Arbeitsvertrag bereits drinstehen haben. Der Mitarbeiter wird also bereits zu Beginn darüber informiert und benötigt kein extra Schreiben mehr dafür-

Spid

  • Gast
Kann man auch so machen. Wem Compliance egal ist, kann es auch ganz lassen. Es ist ja schließlich ein Lex Imperfecta.