Autor Thema: Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro  (Read 9716 times)

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierungsantrag/Bewertungsbüro
« Antwort #15 am: 27.04.2021 07:47 »
Tut mir leid, wenn ich es immer noch nicht verstehe. Bei uns ist es so üblich, dass es ab Antragszeitpunkt eine Rückzahlung gibt, sofern man höhergruppiert wird.
Üblich heißt nicht, dass du einen Rechtsanspruch darauf hast.