Autor Thema: Arbeitgeberwechsel Tvöd / Vergleichsentgelt  (Read 1918 times)

FrauH

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Hallo,
Ich habe eine Frage zum Entgelt.
Ich bin vom Erzieher (S8a/4) zu ein Jahr als Kita Leiterin (S15/2) und bin dann wieder zurück zum Erzieher (S8a/4). Alles innerhalb einer Stadtverwaltung. Bin jetzt im Landkreis S14/1 im Jugendamt als Sozialarbeiter tätig. Die Freude über die Einstellung war so groß, dass ich nicht über meine stufeneinordnung gesprochen habe und ich davon ausging, dass mir die ein Jahr Leitung anerkannt würde. Derzeit ist mein Verdienst geringer als beim Erzieher. Bei Nachfrage in der Verwaltung hieß es dann es fehlt an einschlägiger Berufserfahrung um die Stufe 2 zu erhalten. Gibt es die Möglichkeit des Vergleichsentgelt auch beim Wechsel des Arbeitgebers? Sämtliche Nachweise das ich als Sozialarbeiter als Leitung habe ich eingereicht. Leider immer wieder mit der Aussage, dass ich in Stufe 1 verbleibe. Gibt es noch eine Möglichkeit?

Vielen Dank

Spid

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Antw:Arbeitgeberwechsel Tvöd / Vergleichsentgelt
« Antwort #1 am: 18.04.2021 15:03 »
Nein.

FrauH

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Antw:Arbeitgeberwechsel Tvöd / Vergleichsentgelt
« Antwort #2 am: 18.04.2021 16:39 »
 Hallo...
Was ist mit dem Paragrafen 16 Tvöd Absatz 2. 3 „Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur De- ckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.“ ist die einschlägige Erfahrung zwingend notwendig?

Max

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Antw:Arbeitgeberwechsel Tvöd / Vergleichsentgelt
« Antwort #3 am: 18.04.2021 16:43 »
Wenn du den Vertrag schon unterschrieben hast ist der Personalbedarf gedeckt.

Bob Kelso

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Antw:Arbeitgeberwechsel Tvöd / Vergleichsentgelt
« Antwort #4 am: 18.04.2021 19:57 »
Hallo,
Ich habe eine Frage zum Entgelt.
Ich bin vom Erzieher (S8a/4) zu ein Jahr als Kita Leiterin (S15/2) und bin dann wieder zurück zum Erzieher (S8a/4). Alles innerhalb einer Stadtverwaltung. Bin jetzt im Landkreis S14/1 im Jugendamt als Sozialarbeiter tätig. Die Freude über die Einstellung war so groß, dass ich nicht über meine stufeneinordnung gesprochen habe und ich davon ausging, dass mir die ein Jahr Leitung anerkannt würde. Derzeit ist mein Verdienst geringer als beim Erzieher. Bei Nachfrage in der Verwaltung hieß es dann es fehlt an einschlägiger Berufserfahrung um die Stufe 2 zu erhalten. Gibt es die Möglichkeit des Vergleichsentgelt auch beim Wechsel des Arbeitgebers? Sämtliche Nachweise das ich als Sozialarbeiter als Leitung habe ich eingereicht. Leider immer wieder mit der Aussage, dass ich in Stufe 1 verbleibe. Gibt es noch eine Möglichkeit?

Vielen Dank

Guten Abend!
Sind Sie (Berufsausbildung) Erzieherin oder Sozialarbeiterin B.A. / Diplom?


FrauH

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Antw:Arbeitgeberwechsel Tvöd / Vergleichsentgelt
« Antwort #5 am: 19.04.2021 14:57 »
Ich bin Erzieher und habe anschließend mein Studium zum Sozialarbeiter B.A. absolviert