Hallo,
Ich habe eine Frage zum Entgelt.
Ich bin vom Erzieher (S8a/4) zu ein Jahr als Kita Leiterin (S15/2) und bin dann wieder zurück zum Erzieher (S8a/4). Alles innerhalb einer Stadtverwaltung. Bin jetzt im Landkreis S14/1 im Jugendamt als Sozialarbeiter tätig. Die Freude über die Einstellung war so groß, dass ich nicht über meine stufeneinordnung gesprochen habe und ich davon ausging, dass mir die ein Jahr Leitung anerkannt würde. Derzeit ist mein Verdienst geringer als beim Erzieher. Bei Nachfrage in der Verwaltung hieß es dann es fehlt an einschlägiger Berufserfahrung um die Stufe 2 zu erhalten. Gibt es die Möglichkeit des Vergleichsentgelt auch beim Wechsel des Arbeitgebers? Sämtliche Nachweise das ich als Sozialarbeiter als Leitung habe ich eingereicht. Leider immer wieder mit der Aussage, dass ich in Stufe 1 verbleibe. Gibt es noch eine Möglichkeit?
Vielen Dank