Hallo Zusammen,
vielen Dank schon einmal für diese Informationen.
Sehe ich das richtig, dass für eine Aufgabenübetragung auch die Personalabteilung eine Rolle spielt?
Wie erfolgt eine offizielle Aufgabenübertragung (z.B. temporär oder dauerhaft)?
Es gibt auch diverse Mitwirkende bei der Aufgabenverteilung/-Zuweisung: Die eigenen Vorgesetzten, Hierarchiestufen darüber (jeweils im eigenen Bereich) und die relevanten Bereiche der Personalabteilung.
Ich hatte gelesen, dass einem keine Aufgaben übertragen werden dürfen, die nicht mit der Personalabteilung abgestimmt sind. Wenn dies so ist, dann muss es doch von dort auch eine Zustimmung geben, die mir auch zugänglich ist.
Es gibt auch noch die Tätigkeitsdarstellung, die Aufgaben definiert. Sie ist jedoch sehr abstrakt abgefasst, um größte Flexibilität zu erhalten.
Meine Frage bezieht sich auch speziell auf Aufgaben, die nicht im Bereich der eigenen Entgeltgruppe liegen, sondern natürlich höher.
Ich entnehme Deiner Erklärung auch, dass es scheinbar sehr individuelle Regelungen für Aufgabenübertragungen gibt. Gibt es denn eine offizielle Erklärung bzw. Niederschrift gemäß Rgelwerk, in der aufgeführt ist, welche Aufgaben einem übertragen wurden?
Nach meinem Verständnis wäre dies die TD, aber auch dies war in der Diskussion nicht einwandfrei zu klären.
Habe ich richtig verstanden; ein Eintrag einer Aufgabe für den Mitarbeiter im Geschäftsverteilungsplan (als "federführend") enthebt den direkten Vorgesetzten nicht von der Gesamtverantwortung des Bereiches?
Dort gibt es 2 Kategorien "zuständig" und "federführend", wobei die Vorgesetzten jeweils für die bestimmten Bereiche Federführend eingetragen sind.
Wird die Frage nach der Verantwortung durch das Vorhandensein einer Zeichnungsbefugnis geklärt?
Über weitere Information freue ich mich und danke Euch.
Viele Grüße, Tinim