Autor Thema: Verweigerung Homeoffice  (Read 4743 times)

AndiGarandi

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Verweigerung Homeoffice
« am: 19.04.2021 14:38 »
Hallo zusammen,
Ich arbeite für ein Jobcenter und bin städtischer Angestellter. In unserer Bezirksstelle gab es nun die ersten positiven Corona Fälle. Ich habe meiner Teamleitung nun mitgeteilt, dass ich durchgehend ins Homeoffice möchte. Dieses wurde  jedoch von ihr abgelehnt, mit der Begründung, wir haben aktuell ausreichend Einzelbüros und das auch sonst niemand durchgehend im Homeoffice sei.
Gibt es jetzt irgendwas was ich meiner oder ihren Vorgesetzten sagen/zeigen/verweisen kann, damit ich durchgehend ins Homeoffice kann. Vielen Dank euch!

Gruß Andreas

superbraz

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #1 am: 19.04.2021 14:51 »
Dein AG bietet doch mit den Einzelbüros alle ihm gegebenen Möglichkeiten - welche aktuell auch völlig ausreichend sind. Was willst du dann im Homeoffice? Ich will den MA im öD sehen, der im Homeoffice auf seine 40h kommt ^^ nagut, schaffen die meisten auch in der Dienststelle nicht einmal  ;D

Frauken

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #2 am: 19.04.2021 15:31 »
Ihr habt immerhin Einzelbüros, wir nicht, wir hocken zu dritt, oder sogar mehr Leute in winzigen Büros. Im Jobcenter habt ihr ja aus Datenschutz schon Einzelbüros. Bei uns wurde nun auch Home Office verweigert, ohne nennenswerte Begründung. Der Unmut im Büro ist hoch bei jedenfalls denen, die keine Lust haben sich Corona einzufangen. Die bei uns das ganze entscheiden, sitzen übrigens im Home Office.

Mir zeigt diese Pandemie eines: Welche Arbeitgeber ihrer Fürsorge nachkommen und welche nicht, mein Arbeitgeber braucht von mir keine Leistungen mehr über Vertrag hinaus zu erwarten.

AndiGarandi

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #3 am: 19.04.2021 15:37 »
Unsere Personalabteilung sagt übrigens, dass ich mich mit meiner Vorgesetzten einigen soll - auch hier eine tolle Aussage. Ich verstehe das Problem nicht, es soll Homeoffice angeboten werden, das wird getan, ich möchte es komplett nutzen, das geht nicht. Bessere Situation bei manch anderen, aber immer noch unbefriedigend.

Börnie

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #4 am: 19.04.2021 15:43 »
Ich mach mal einen auf Spid: "Der TVÖD trifft hierzu keine Regelung."

Bitteschön, keine Ursache ;-)

Frauken

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #5 am: 19.04.2021 15:59 »
Ja, das stimmt, der Corona ASVO ist wachsweich, aber er besagt ganz klar, dass Home Office angeboten werden "muss" und nur dann nicht, wenn Gründe dagegen stehen. Und ich sehe keine Gründe. Allenfalls, dass die Behörde die Digitalisierung verpennt hat. Ich wiederhole für mich selbst: Für mich besagt das, mein Arbeitgeber braucht von mir keine Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten mehr erwarten.

Edit: Nicht TVÖD sondern Corona ASVO
« Last Edit: 19.04.2021 16:12 von Frauken »

Börnie

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #6 am: 19.04.2021 16:09 »
Ja, das stimmt, der TVÖD ist wachsweich, aber er besagt ganz klar, dass Home Office angeboten werden "muss" und nur dann nicht, wenn Gründe dagegen stehen.

Wo regelt denn der TVöD denn ganz klar bitte, dass Heimarbeit angeboten werden muss?

Frauken

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Spid

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #8 am: 19.04.2021 16:14 »
Der TVÖD regelt einen solchen Unfug überhaupt nicht - und nicht vorhandene Telearbeitsplätze oder sonstige fehlende Möglichkeiten infrastruktureller oder technischer oder organisatorischer Natur sind genau die Gründe, die einen AG von der Pflicht, sog. Homeoffice - was auch immer das sein mag - anzubieten: nämlich die in der Corona-ArbSchV genannten betrieblichen Gründe.

Frauken

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #9 am: 19.04.2021 16:17 »
Der TVÖD regelt einen solchen Unfug überhaupt nicht - und nicht vorhandene Telearbeitsplätze oder sonstige fehlende Möglichkeiten infrastruktureller oder technischer oder organisatorischer Natur sind genau die Gründe, die einen AG von der Pflicht, sog. Homeoffice - was auch immer das sein mag - anzubieten: nämlich die in der Corona-ArbSchV genannten betrieblichen Gründe.

Richtig. Allerdings ist in einem Jobcenter, wo sowieso kein Kundenkontakt stattfindet, das "nicht" anbieten von Telearbeit oder Home Office ein Eingeständnis darin, dass man die Digitalisierung verschlafen hat. Aber du hast völlig Recht, wenn der Arbeitgeber sagt, es geht nicht, besagt auch die ASVO, es geht nicht, dann ist das letzte Wort (leider) gesprochen, und ich als Arbeitnehmer würde dann auch pünktlich den Hammer fallen lassen und meinem Arbeitgeber den Mittelfinger zeigen, falls er über Vertrag nochmal was von mir verlangt ohne schriftliche korrekte Anordnung.

Börnie

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #10 am: 19.04.2021 16:19 »
Zitat
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten anzubieten, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung (Homeoffice) auszuführen, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Eignung bzw. evtl. entgegenstehende Gründe trifft der Arbeitgeber.

§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen

Daher ist Deine persönliche Meinung
Und ich sehe keine Gründe.
leider auch nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) unerheblich.

Zitat
Für mich besagt das, mein Arbeitgeber braucht von mir keine Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten mehr erwarten.
Zu mehr bist du ja auch vertraglich nicht verpflichtet.


Frauken

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #11 am: 19.04.2021 16:23 »
Zitat
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten anzubieten, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung (Homeoffice) auszuführen, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Eignung bzw. evtl. entgegenstehende Gründe trifft der Arbeitgeber.

§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen

Daher ist Deine persönliche Meinung
Und ich sehe keine Gründe.
leider auch nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) unerheblich.

Zitat
Für mich besagt das, mein Arbeitgeber braucht von mir keine Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten mehr erwarten.
Zu mehr bist du ja auch vertraglich nicht verpflichtet.

Du hast zusammengefasst, was ich geschrieben habe - wieso auch immer - ich habe geschrieben, das letzte Wort hat der Arbeitgeber, was hast du daran nicht verstanden?

Aber es sorgt halt für Unmut, wenns keine echten Gründe gibt, die beiden Parteien einleuchten, ein Hausmeister kann kein HO machen, ein Pförtner auch nicht, ein Leistungssachbearbearbeiter im JC schon, wenn alles digital verfügbar ist.

Ich sags nochmal, diese Pandemie schürt auch Gräben und sorgt für Unmut. Wenn mein AG meine Sorgen nicht ernst nimmt und die ständigen  Apelle der Politik auch nicht, dann spricht das dafür, dass ich dem AG egal bin und umgekehrt ist mir der AG dann auch egal und ich such mir mittel und langfristig einen  anderen Job und mach Dienst nach Vorgabe.

Ich kenn  dieses Thema, einige Vorgesetzte denken halt immer noch "Wer nicht da ist, schafft auch nix", dieser Denkweise ist es geschuldet, dass der öffentliche Dienst stehen geblieben  wirkt und auch oftmals ist.

Spid

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #12 am: 19.04.2021 16:26 »
Der Verordnungsgeber selbst hätte ja Hinderungsgründe beseitigen können, indem er andere Anforderungen an einen Arbeitsplatz (Beleuchtung, Bewegungsfläche, Sitzmöbel, Arbeitstisch usw.) vorläufig suspendiert hätte. Hat er aber nicht, so daß häufig der Arbeitsschutz selbst der Tätigkeit in der Wohnung des AN entgegensteht.

Organisator

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #13 am: 19.04.2021 16:27 »
Ich kenn  dieses Thema, einige Vorgesetzte denken halt immer noch "Wer nicht da ist, schafft auch nix", dieser Denkweise ist es geschuldet, dass der öffentliche Dienst stehen geblieben  wirkt und auch oftmals ist.

In manchen Behörden ist dies sicherlich so. Andere Führungskräfte haben aber auch erkannt, dass eine Führung durch Kontrolle weniger effektiv ist als eine Führung durch Ziele (und es eigentlich egal ist, wo der Mitarbeiter arbeitet, solange er die erwünschten Ergebnisse liefert).

Ein erfahrener Beschäftigter im öD kann auch den ganzen Tag im Büro nichts machen und keiner kriegts mit, wenn der Chef ne Flasche ist. Insoweit heists wie immer - Augen auf bei der Arbeitgeberwahl. Die Frage nach den Möglichkeiten zum HomeOffice sind ja eigentlich schon Standard im Bewerbungsgespräch.

WasDennNun

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Antw:Verweigerung Homeoffice
« Antwort #14 am: 19.04.2021 16:52 »
Ich kenn  dieses Thema, einige Vorgesetzte denken halt immer noch "Wer nicht da ist, schafft auch nix", dieser Denkweise ist es geschuldet, dass der öffentliche Dienst stehen geblieben  wirkt und auch oftmals ist.

In manchen Behörden ist dies sicherlich so. Andere Führungskräfte haben aber auch erkannt, dass eine Führung durch Kontrolle weniger effektiv ist als eine Führung durch Ziele (und es eigentlich egal ist, wo der Mitarbeiter arbeitet, solange er die erwünschten Ergebnisse liefert).
Erfreulicherweise hat die Pandemie bei einigen unserer Führungskräften dazu geführt, dass sie gemerkt haben, dass man auch mit Email und Telefon führen kann.

Und das eine Menge Kollegen bei uns im HO mehr schaffen als im Büro