Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verweigerung Homeoffice
Börnie:
--- Zitat ---Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten anzubieten, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung (Homeoffice) auszuführen, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Eignung bzw. evtl. entgegenstehende Gründe trifft der Arbeitgeber.
§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen
--- End quote ---
Daher ist Deine persönliche Meinung
--- Zitat von: Frauken am 19.04.2021 15:59 ---Und ich sehe keine Gründe.
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leider auch nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) unerheblich.
--- Zitat ---Für mich besagt das, mein Arbeitgeber braucht von mir keine Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten mehr erwarten.
--- End quote ---
Zu mehr bist du ja auch vertraglich nicht verpflichtet.
Frauken:
--- Zitat von: Börnie am 19.04.2021 16:19 ---
--- Zitat ---Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten anzubieten, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung (Homeoffice) auszuführen, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Eignung bzw. evtl. entgegenstehende Gründe trifft der Arbeitgeber.
§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen
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Daher ist Deine persönliche Meinung
--- Zitat von: Frauken am 19.04.2021 15:59 ---Und ich sehe keine Gründe.
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leider auch nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) unerheblich.
--- Zitat ---Für mich besagt das, mein Arbeitgeber braucht von mir keine Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten mehr erwarten.
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Zu mehr bist du ja auch vertraglich nicht verpflichtet.
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Du hast zusammengefasst, was ich geschrieben habe - wieso auch immer - ich habe geschrieben, das letzte Wort hat der Arbeitgeber, was hast du daran nicht verstanden?
Aber es sorgt halt für Unmut, wenns keine echten Gründe gibt, die beiden Parteien einleuchten, ein Hausmeister kann kein HO machen, ein Pförtner auch nicht, ein Leistungssachbearbearbeiter im JC schon, wenn alles digital verfügbar ist.
Ich sags nochmal, diese Pandemie schürt auch Gräben und sorgt für Unmut. Wenn mein AG meine Sorgen nicht ernst nimmt und die ständigen Apelle der Politik auch nicht, dann spricht das dafür, dass ich dem AG egal bin und umgekehrt ist mir der AG dann auch egal und ich such mir mittel und langfristig einen anderen Job und mach Dienst nach Vorgabe.
Ich kenn dieses Thema, einige Vorgesetzte denken halt immer noch "Wer nicht da ist, schafft auch nix", dieser Denkweise ist es geschuldet, dass der öffentliche Dienst stehen geblieben wirkt und auch oftmals ist.
Spid:
Der Verordnungsgeber selbst hätte ja Hinderungsgründe beseitigen können, indem er andere Anforderungen an einen Arbeitsplatz (Beleuchtung, Bewegungsfläche, Sitzmöbel, Arbeitstisch usw.) vorläufig suspendiert hätte. Hat er aber nicht, so daß häufig der Arbeitsschutz selbst der Tätigkeit in der Wohnung des AN entgegensteht.
Organisator:
--- Zitat von: Frauken am 19.04.2021 16:23 ---Ich kenn dieses Thema, einige Vorgesetzte denken halt immer noch "Wer nicht da ist, schafft auch nix", dieser Denkweise ist es geschuldet, dass der öffentliche Dienst stehen geblieben wirkt und auch oftmals ist.
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In manchen Behörden ist dies sicherlich so. Andere Führungskräfte haben aber auch erkannt, dass eine Führung durch Kontrolle weniger effektiv ist als eine Führung durch Ziele (und es eigentlich egal ist, wo der Mitarbeiter arbeitet, solange er die erwünschten Ergebnisse liefert).
Ein erfahrener Beschäftigter im öD kann auch den ganzen Tag im Büro nichts machen und keiner kriegts mit, wenn der Chef ne Flasche ist. Insoweit heists wie immer - Augen auf bei der Arbeitgeberwahl. Die Frage nach den Möglichkeiten zum HomeOffice sind ja eigentlich schon Standard im Bewerbungsgespräch.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 19.04.2021 16:27 ---
--- Zitat von: Frauken am 19.04.2021 16:23 ---Ich kenn dieses Thema, einige Vorgesetzte denken halt immer noch "Wer nicht da ist, schafft auch nix", dieser Denkweise ist es geschuldet, dass der öffentliche Dienst stehen geblieben wirkt und auch oftmals ist.
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In manchen Behörden ist dies sicherlich so. Andere Führungskräfte haben aber auch erkannt, dass eine Führung durch Kontrolle weniger effektiv ist als eine Führung durch Ziele (und es eigentlich egal ist, wo der Mitarbeiter arbeitet, solange er die erwünschten Ergebnisse liefert).
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Erfreulicherweise hat die Pandemie bei einigen unserer Führungskräften dazu geführt, dass sie gemerkt haben, dass man auch mit Email und Telefon führen kann.
Und das eine Menge Kollegen bei uns im HO mehr schaffen als im Büro
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