Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten anzubieten, im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten, die sich dafür eignen, in ihrer Wohnung (Homeoffice) auszuführen, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Eignung bzw. evtl. entgegenstehende Gründe trifft der Arbeitgeber.
§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen
Daher ist Deine persönliche Meinung
Und ich sehe keine Gründe.
leider auch nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) unerheblich.
Für mich besagt das, mein Arbeitgeber braucht von mir keine Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten mehr erwarten.
Zu mehr bist du ja auch vertraglich nicht verpflichtet.
Du hast zusammengefasst, was ich geschrieben habe - wieso auch immer - ich habe geschrieben, das letzte Wort hat der Arbeitgeber, was hast du daran nicht verstanden?
Aber es sorgt halt für Unmut, wenns keine echten Gründe gibt, die beiden Parteien einleuchten, ein Hausmeister kann kein HO machen, ein Pförtner auch nicht, ein Leistungssachbearbearbeiter im JC schon, wenn alles digital verfügbar ist.
Ich sags nochmal, diese Pandemie schürt auch Gräben und sorgt für Unmut. Wenn mein AG meine Sorgen nicht ernst nimmt und die ständigen Apelle der Politik auch nicht, dann spricht das dafür, dass ich dem AG egal bin und umgekehrt ist mir der AG dann auch egal und ich such mir mittel und langfristig einen anderen Job und mach Dienst nach Vorgabe.
Ich kenn dieses Thema, einige Vorgesetzte denken halt immer noch "Wer nicht da ist, schafft auch nix", dieser Denkweise ist es geschuldet, dass der öffentliche Dienst stehen geblieben wirkt und auch oftmals ist.