Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Eingruppierung niedrigerer EG  (Read 1940 times)

LernenfuersLeben

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Guten Abend,

ich wollte mich nochmal kurz absichern. Bsp. TB hat einen AV mit der EG 11, die Tätigkeit liegt dem TB jedoch noch, es erfolgt eine interne Bewerbung auf eine EG 10 aufgrund der dort „besseren“ Tätigkeit, es erfolgt der Zuschlag für den TB.

Greift 17 (4) S. 3 TVöD-V zweifelsfrei? Also wird die zurückgelegte Zeit in der bisherigen Stufe anerkannt und zählt in der Stufe der niedrigeren EG demnach fort? Kein neuer Beginn der Stufenlaufzeit im Bsp?

Liebe Grüße

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Eingruppierung niedrigerer EG
« Antwort #1 am: 19.04.2021 18:41 »
Ja.

LernenfuersLeben

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Stufenlaufzeit bei Eingruppierung niedrigerer EG
« Antwort #2 am: 21.04.2021 10:22 »
Danke für die schnelle Rückmeldung.

Zählt dieser o.g. Fall auch unter „Rückgruppierung“?

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit bei Eingruppierung niedrigerer EG
« Antwort #3 am: 21.04.2021 10:34 »
Wie meinen?