Autor Thema: [NW] Wechsel von Tarifanstellung in Beamtenverhältnis (höherer Dienst)  (Read 2236 times)

Siggi12

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Guten Tag,

in einem Bewerbungsverfahren für eine Tarifanstellung (E13/E14) wurde mir eine Verbeamtung (Stelle ist für A13/A14 mit Beförderungsmöglichkeit bis A15 ausgeschrieben) in Aussicht gestellt. Nun haben sich mir viele Fragen gestellt. Ich bin mir sicher, Ihr habt einige Antworten darauf.

Kurz zu den Rahmenbedingungen: Laufbahn 2.2, Masterabschluss und Promotion, 34 Jahre

a) Wie wird die Stufe (Erfahrungsstufe) festgestellt? Wenn dann der Antrag für die Verbeamtung gestellt wird, werde ich auf ca. 6,5 Jahre Tätigkeit in der Wissenschaft und 1 Jahr auf der neuen Stelle zurückblicken können.

b) Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nur in A13 verbeamtet werden, ein Einstieg in A14 wäre nicht möglich, auch wenn ich in E14 eingruppiert bin. Korrekt?

c) Als Tarifangestellter würde ich eine Zulage erhalten (Personalgewinnung, zwei Stufensprünge). Kann diese Zulage bei der Eingruppierung bei der Verbeamtung berücksichtigt/angerechnet werden (Stufenvorweggewährung)? Ist eine Schlechterstellung möglich?

d) Wann wird frühestens eine Beförderung anstehen? Können grundsätzlich Zeiten verkürzt werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

e) Wie lange dauert der gesamte Prozess der Umstellung vom Tarifbeschäftigten zum Beamten?

f) Ich absolviere eine sechsmonatige Probezeit als Tarifangestellter, wie lange werde ich Beamter auf Probe sein?


Besten Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Viele Grüße

Siggi12

Spid

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Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Bastel

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Ich würde dem Herrn Dr. die Suchfunktion empfehlen.  ::)

Sahari

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Hallo  :)
Ich hatte damals ähnliche Fragen, habe mich nach einigen Jahren wissenschaftlicher Angestelltentätigkeit verbeamten lassen. Ich wurde damals in E13 eingestellt und direkt nach 6 Monaten Probezeit verbeamtet (A13). Nach einem Jahr Beamter auf Probe (wurde bei mir wegen der beruflichen Vorerfahrung verkürzt) wurde ich zum BaL ernannt und nach einem weiteren Jahr direkt befördert. Es kann also je nach "Goodwill" der Verwaltung ziemlich schnell gehen :)

ExSoldat

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"Goodwill" der Verwaltung ist so ziemlich das letzte was nötig ist, denn "Goodwill" hilft schlichtweg nicht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Ich würde dem Herrn Dr. die Suchfunktion empfehlen.  ::)

Ja, man könnte meinen wer den Nachweis der Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit erbracht hat, könnte durchaus ein bisschen Recherche betreiben und nicht erwarten, jede Antwort auf Basis unvollständiger Informationen maßgeschneidert vorgesetzt zu bekommen.

Ich empfehle zunächst mal einen Lektüre des LBG NRW und der LVO NRW.