Hallo zusammen,
ein/e Tarifbeschäftigte/r ist verbeamtet worden beim Bund. Die Ausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten hat er/sie damals (vor 10 Jahren) beim gleichen Arbeitgeber (Bund) absolviert.
Nach §3 Abs. 1 DJubV sind Ausbildungen bei einem Dienstherren berücksichtigungsfähig für die Berechung der Dienstjubiläumszuwendungen.
Wie ist das hier genau zu verstehen? Die Ausbildung war ja beim Bund, der widerum ein Dienstherr ist (nach § 29 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes), aber als Tarifbeschäftigte ist es ja nicht der "eigene Dienstherr".
Kann die Ausbildungszeit angerechnet werden? Die Zeit als Tarifbeschäftigte wurde ihr/ihm angerechnet.
Danke schonmal im voraus