Autor Thema: [NW] Familienzulage bei zwei Beamten  (Read 5780 times)

Dienstweggefährt

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[NW] Familienzulage bei zwei Beamten
« am: 12.05.2021 14:57 »
Hallo,

Ich bin leider auf eure Unterstützung angewiesen…

Folgende Frage:
Wie hoch ist die Familienzulage, wenn beide Ehepartner verbeamtet sind?

Die Konstellation ist:
Land NRW
Ehefrau ist verbeamtet, 50 Prozent-Stelle
Ehemann wird verbeamtet, 100 Prozent-Stelle
1 Kind vorhanden

Bislang ging ich davon aus, dass der Familienzuschlag insgesamt dann halbiert würde und jeder Ehepartner 50 Prozent erhalten würden.
Jetzt habe ich im Besoldungsrechner die Familienzulage Stufe e2 (Ehepartner Beamter 1 Kind) entdeckt. Für wen ist diese Zulagenstufe bzw. gilt das für uns eventuell auch?
Denn diese Zulagenstufe ist höher als die Stufe  2 (verheiratet 1 Kind), wenn von den Ehepartnern nur einer verbeamtet ist. Gibt es also einen „Bonus“ bei der Familienzulage, wenn beide Ehepartner verbeamtet sind?

Ich danke für alle Hinweise!
Wo kann man das sonst genau nachlesen?

Danke!
« Last Edit: 13.05.2021 01:22 von Admin2 »

Kleeblatt

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EiTee

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Antw:Familienzulage bei zwei Beamten
« Antwort #2 am: 12.05.2021 18:06 »
Partner kein Beamter
Verheiratet, 1 Kind : 277,84

Partnerschaft Beamter
Verheiratet, 1 Kind, Partner Beamter: 203,58
Verheiratet, Partner Beamter: 74,26

Annahme A12.

Ich sehe da keinen Unterschied

sapere aude

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Antw:Familienzulage bei zwei Beamten
« Antwort #3 am: 12.05.2021 19:25 »
Nur der Familienzuschlag Stufe 1 (für das verheiratet sein) wird halbiert. Der restliche Familienzuschlag (für das Kind / die Kinder) wird nicht halbiert und voll an den Kindergeldbezieher ausgezahlt. Die Gesamtsumme müsste gleich sein. Bei abweichenden Dienstherren kann es zu marginalen Abweichungen kommen.

Dienstweggefährt

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Antw:Familienzulage bei zwei Beamten
« Antwort #4 am: 12.05.2021 20:11 »
Hallo nochmal,

vielen Dank.
Da bin ich irgendeinem Fehler aufgelaufen, aber eure Antworten haben mir sehr weitergeholfen.

Also zusammengefasst: Die Verteilung der Zulage ändert sich, nicht aber die Gesamthöhe innerhalb der Familie.

Danke und auf bald!

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Familienzulage bei zwei Beamten
« Antwort #5 am: 13.05.2021 10:10 »
Ich weiß, dass ich mit dem Verweis auf die Merkblätter des LBV nerve, aber alles was hier gefragt wurde, steht dort drin.

Man muss es nur lesen wollen  :)

Punkt 3 und folgend !

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_vers_famz.pdf