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[NW] Wechsel von Tarifanstellung in Beamtenverhältnis (höherer Dienst)
Siggi12:
Guten Tag,
in einem Bewerbungsverfahren für eine Tarifanstellung (E13/E14) wurde mir eine Verbeamtung (Stelle ist für A13/A14 mit Beförderungsmöglichkeit bis A15 ausgeschrieben) in Aussicht gestellt. Nun haben sich mir viele Fragen gestellt. Ich bin mir sicher, Ihr habt einige Antworten darauf.
Kurz zu den Rahmenbedingungen: Laufbahn 2.2, Masterabschluss und Promotion, 34 Jahre
a) Wie wird die Stufe (Erfahrungsstufe) festgestellt? Wenn dann der Antrag für die Verbeamtung gestellt wird, werde ich auf ca. 6,5 Jahre Tätigkeit in der Wissenschaft und 1 Jahr auf der neuen Stelle zurückblicken können.
b) Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nur in A13 verbeamtet werden, ein Einstieg in A14 wäre nicht möglich, auch wenn ich in E14 eingruppiert bin. Korrekt?
c) Als Tarifangestellter würde ich eine Zulage erhalten (Personalgewinnung, zwei Stufensprünge). Kann diese Zulage bei der Eingruppierung bei der Verbeamtung berücksichtigt/angerechnet werden (Stufenvorweggewährung)? Ist eine Schlechterstellung möglich?
d) Wann wird frühestens eine Beförderung anstehen? Können grundsätzlich Zeiten verkürzt werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
e) Wie lange dauert der gesamte Prozess der Umstellung vom Tarifbeschäftigten zum Beamten?
f) Ich absolviere eine sechsmonatige Probezeit als Tarifangestellter, wie lange werde ich Beamter auf Probe sein?
Besten Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Siggi12
StefanBW:
Hallo Siggi12,
welche Zeiten deiner vorherigen Berufserfahrung für die Stufenberechnung anerkannt werden, wie lange deine Probezeit als Beamter dauert (ggf. kann auch hier deine Berufserfahrung berücksichtigt werden), wann du frühestens befördert werden kannst und wie lange der Verbeamtungsprozess dauert, kann dir am besten dein Personalreferat oder die personalführende Dienststelle beantworten.
Ich würde die Entscheidung von langfristigen Erwägungen abhängig machen und nicht nur von dem aktuellen Einstiegsgehalt. Meiner Erfahrung nach sind langfristig die Entwicklungsmöglichkeiten und das Einkommen von Beamten besser als von Angestellten. Aber das hängt natürlich davon ab, ob man langfristig im öffentlichen Dienst bleiben will.
KK:
Moin,
NW ist bei Verbeamtungen recht restriktiv. In der Regel wird ein Referendariat für die Verbeamtung im hd (oder Laufbahngruppe 2.2) benötigt. Beim Bund ist es einfacher mit relevanter Berufserfahrung. In NRW habe ich so ein "kaltwalzen" (da ohne das schwierige Referendariat) nur im Bereich der Ministerien und in der IT kennengelert. Sollte dir eine Verbeamtung in Aussicht gestellt worden sein, lass dir genau erläutern über welche Rechtsgrundlage die Ernennung erfolgt und das am besten schriftlich. Andernfalls kann es dir gut passieren, dass wenn du einmal im System bist, keiner mehr etwas von deiner Verbeamtung weiß.
Ein Blick hierein kann übrigens nicht schaden für zukünftige NRW-Landesbeamte:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15683&sg=0
Dienstweggefährt:
Hallo,
genau die Fragen b und c stellen sich mir auch.
Kann das jemand genauer beantworten? Oder zumindest eine Vorschrift nennen, aus der sich das ergeben würden?
Beamtenangelegenheiten sind mir leider noch sehr neu... 😙
Danke!
calmac:
b) korrekt.
c) eine tarifliche Zulage ist irrelevant. Eine Schlechterstellung wäre somit möglich.
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