Hallo zusammen,
ich benötige mal eure Hilfe. Ich recherchiere derzeit, was mit dem Jahresanspruch für Sonderurlaub nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV geschieht, wenn z.B. das Kind im laufenden Kalenderjahr 12 wird, oder der Beamtenstatus mitten im Jahr begründet wird.
Die ursprüngliche Regelung für die Gewährung der Kinderkrankentage stammt ja auch § 45 SGB V und wird auf die beamtenrechtlichen Regelungen übertragen. Ist es zulässig, Kinderkrankentage anteilig für das Kalenderjahr zu berechnen?
Danke für eure Hilfe.
LG