Autor Thema: [BW] Frist Anerkennung Vordienstzeiten  (Read 16526 times)

blauesviereck

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[BW] Frist Anerkennung Vordienstzeiten
« am: 20.04.2021 12:53 »
Guten Tag,

gibt es eine fixierte Frist, die der neue Dienstherr (Land) einzuhalten hat, um Vordienstzeiten vom alten Dienstherrn (Bund) anzuerkennen und ggfs. nachzuzahlen? Anerkennung wurde vor 26 Monaten beim fulminanten LBV beantragt. Auf dem „Gehaltszettel“ steht nach wie vor „vorläufig“. Auf Rückfrage stets! vertrösten und Schweigen im Walde. JEDOCH: Vor 8 Monaten erfolgte die Eintragung der geleisteten Zeiten im online-Pensionsrechner. Schriftliche Bescheide liegen jedoch für keinen! der Vorgänge vor.

Nachtrag: Selbstredend wurden die Anträge bei der jeweils zuständigen Stelle gestellt, also 1xLBV (Pensionszeiten) und 1x beim RP (Besoldung). Es wurde seitens Dienstherr stets auf nötige Abstimmungen zwischen LBV und RP verwiesen, deren Notwendigkeit sich mir grundsätzlich erst einmal nicht erschließen.

Danke und Gruß

p.s. ich übe mich noch in der aktiven statt passiven Nutzung dieses, eigentlich grandiosen, Forums - habt Nachsicht
« Last Edit: 22.04.2021 01:08 von Admin2 »