Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Paragraph 14 TVöD
Christian79:
Hallo Forum-Gemeinschaft,
ich habe zu Paragraph 14 - vorübergehende Aufgabenübertragung - ein paar Verständnisfragen.
Wenn Aufgaben/Tätigkeiten übertragen bis zu 6 Monaten übertragen werden, spricht man doch vom Direktionsrecht des Arbeitgebes, oder? (z.B. bei entgeltgruppengleichen Tätigkeiten) Was ist wenn die im Direktionsrecht übertragenen Aufgaben höherwertig sind, z.B. mit einer E8, statt der eigenen Eingruppierung in E7? Greift dann auch Paragraph 14 TVöD, wenn das Direktionsrecht mindestens 1 Monat, längstens 6 Minate gilt?
Darüber hinaus würde mich interessieren, was wäre bei vorgenannter Konstellation, wenn der TB nicht die 'Vorraussetzung in der Person' erfüllt, er z.B. als Meister (E8) oder staatl. gepr. Techniker (9a) vorübergehend bis zur Nachbesetzung eine Ingenieursstelle (E10) übernimmt, ihm also per Direktionsrecht dies Aufgaben für 6 Monate (vermutlicher Abschluss des Besetzungsverfahren, Nachbesetzung der Ingenieursstelle) übertragen werden. Erhält der TB dann ggf. die Zulage zur E10 oder zur 9c?
Danke im voraus!
allo
Lars73:
Die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
Soweit tatsächlich Aufgaben nach E10 vorübergehend übertragen werden (und Voraussetzung in der Person nicht erfüllt sind) wäre es E9c. Meist wird ja eine Mischung der bisherigen Aufgaben und der Vertretungsaufgaben übertragen. Dann muss man die sich daraus ergebenen Aufgaben bewerten.
Wo käme ein längstens 6 Monate her?
Christian79:
Bei uns macht der Dienstherr sehr oft vom Direktionsrecht gebrauch.
Kommt glaube ich aus der GewO106.
Christian79:
Sinn und Zweck ist, dass er schnell und am Personalrat vorbei reagieren kann .
Lars73:
Es gibt keine solche Grenze von 6 Monaten bezüglich des Direktionsrecht. Er kann dies auch länger machen.
Die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats. (Zumindest in der Personalvertretungsgesetzen die ich überblicke.) Das ändert nichts daran, dass es eine Anwendung des Direktionsrecht ist und eine Zustimmung des Beschäftigten nicht nötig ist.
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