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Eingruppierung Fachassistent Leistung Jobcenter

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Spid:
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein.

Kat:
Kommt ja immer drauf an, was für Tätigkeiten Dir übertragen wurden. Ich bezweifele, daß das in jedem Jobcenter gleich ist. 

Wenn Du meinst, Du bist zu niedrig eingruppiert, wäre die Eingruppierungsfeststellungklage das Mittel der Wahl. Allerdings zieht das Argument "woanders sind die Stellen in 9a ausgeschrieben" nicht. Es geht um die DIR übertragenen Arbeiten.

Dave86:
Fachassistenten sind in der Regel für einfache bis mittelschwere Sachverhalte und Fälle zuständig und Sachbearbeiter für die schweren und komplexen Sachverhalte.

Jeder bearbeitet je nach Schwierigkeit alles, was das Leistungsrecht SGB II betrifft (Weiterbewilligungen, Neuanträge, Anrechnung von Einkommen,...)  außer Unterhalt und Widerspruch, dafür gibt es andere Kollegen.

Das ist in nahezu jedem Jobcenter dasselbe.

Von daher kann schon davon ausgegangen werden, dass die übertragenen Aufgaben identisch sind. Die Stellenangebote von anderen Kommunen sind auch alle gleich bezüglich der Aufgaben, die ich habe.


Ich suche nach Möglichkeiten und Argumenten den Arbeitgeber, außergerichtlich, dazu zu bringen die Stellenbewertung zu überprüfen und sich der Sache anzunehmen. Und nicht einfach mit "zu hohe Personalkosten" abzutun.

Deshalb würde mich u.a. interessieren, wie z.B. eine Stellenbeschreibung eines Fachassistenten aussieht, der in E 9a eingruppiert ist bzw. womit die 9a in anderen Fällen begründet wird.

Ich danke euch für weitere, insbesondere "konstruktive!" Antworten.

Lg

Leo85:
Fordere doch bei deinem AG im ersten Schritt die Stellenbeschreibung an.

ExSoldat:

--- Zitat von: Dave86 am 22.04.2021 10:55 ---Von daher kann schon davon ausgegangen werden, dass die übertragenen Aufgaben identisch sind.

--- End quote ---

Da es auf die dir konkret übertragenen Tätigkeiten ankommt reicht es eben grade nicht aufgrund der allgemeinen Kenntnisse über die Abläufe in den Jobcentern davon auszugehen, dass dies so sei. Hilfreich könnte sein, einen Nachweis über die übertragenen Tätigkeiten eines nach E9a bezahlten (nicht eingruppierten!) Fachassistenten zu erhalten. Sollten diese Tätigkeiten mit deinen übereinstimmen, wäre dies ein Hinweis darauf, dass mindestens einer von euch nicht korrekt bezahlt wird. Ob bei einer Überprüfung am Ende jedoch rauskommt, dass du in E9a eingruppiert bist, der andere in E8 eingruppiert ist (und irrtümlich zu gut bezahlt wird) oder ihr beide in einer völlig anderen Entgeltgruppe eingruppiert seid, ist dann noch eine ganz andere Frage.


--- Zitat von: Dave86 am 22.04.2021 10:55 ---Die Stellenangebote von anderen Kommunen sind auch alle gleich bezüglich der Aufgaben, die ich habe.

--- End quote ---

Stellenangebote enthalten häufig Aufgabenbeschreibungen, die bezüglich der übertragenen Tätigkeiten "flexibel" sind. So enthalten diese in den wenigsten Fällen die Arbeitsvorgänge inkl. Zeitanteile, die für die Eingruppierung relevant sind. Die Argumentation halte ich daher für wenig erfolgversprechend.

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