Eingruppierung Fachassistent Leistung Jobcenter

Begonnen von Dave86, 21.04.2021 15:25

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Dave86

Hallo,

Ich bin in einem Jobcenter beschäftigt und wir Fachassistenten sind in E 8 eingruppiert und die Sachbearbeiter in E 9 c.

Wenn man mal im Internet schaut sind die Stellen für Fachassistenten Leistung im Jobcenter alle in der E 9 a ausgeschrieben, bundesweit.

Unser Arbeitgeber will uns wegen zu hohen Personalkosten und weil dann Stellen gestrichen werden, nicht in E 9 a bezahlen.

Hat jemand ggf. eine Info, was man da machen kann oder hat jemand vielleicht eine Stellenbeschreibung für die E 9 a in einem Jobcenter?

Lg David

Lars73


acer

Wie man Eingruppiert wird ist meist glückssache. Ich persönliche finde E8 ausreichend. Aber bei meinem Arbeitgeber werden die Fachassistenten mit E9a bewertet. Sachbearbeiter Leistung E9b, Sachbearbeiter Unterhalt E9c, SB Klage-/Widerspruch ebenfalls E9c (-.-), Teamleiter mit E 10.....

Im Nachbarlandkreis haben die Fachassistenten glaube ich aber auch E8

Spid

Die Eingruppierung ist von der Rechtsmeinung des AG unabhängig.

acer

Naja wenn der Arbeitgeber aber, aus welchen Gründen auch immer, höher Eingruppiert als nötig wäre, dann dürfte sich darüber auch keiner beschweren ;)

Spid


Kat

Kommt ja immer drauf an, was für Tätigkeiten Dir übertragen wurden. Ich bezweifele, daß das in jedem Jobcenter gleich ist. 

Wenn Du meinst, Du bist zu niedrig eingruppiert, wäre die Eingruppierungsfeststellungklage das Mittel der Wahl. Allerdings zieht das Argument "woanders sind die Stellen in 9a ausgeschrieben" nicht. Es geht um die DIR übertragenen Arbeiten.

Dave86

Fachassistenten sind in der Regel für einfache bis mittelschwere Sachverhalte und Fälle zuständig und Sachbearbeiter für die schweren und komplexen Sachverhalte.

Jeder bearbeitet je nach Schwierigkeit alles, was das Leistungsrecht SGB II betrifft (Weiterbewilligungen, Neuanträge, Anrechnung von Einkommen,...)  außer Unterhalt und Widerspruch, dafür gibt es andere Kollegen.

Das ist in nahezu jedem Jobcenter dasselbe.

Von daher kann schon davon ausgegangen werden, dass die übertragenen Aufgaben identisch sind. Die Stellenangebote von anderen Kommunen sind auch alle gleich bezüglich der Aufgaben, die ich habe.


Ich suche nach Möglichkeiten und Argumenten den Arbeitgeber, außergerichtlich, dazu zu bringen die Stellenbewertung zu überprüfen und sich der Sache anzunehmen. Und nicht einfach mit "zu hohe Personalkosten" abzutun.

Deshalb würde mich u.a. interessieren, wie z.B. eine Stellenbeschreibung eines Fachassistenten aussieht, der in E 9a eingruppiert ist bzw. womit die 9a in anderen Fällen begründet wird.

Ich danke euch für weitere, insbesondere "konstruktive!" Antworten.

Lg

Leo85

Fordere doch bei deinem AG im ersten Schritt die Stellenbeschreibung an.

ExSoldat

Zitat von: Dave86 am 22.04.2021 10:55
Von daher kann schon davon ausgegangen werden, dass die übertragenen Aufgaben identisch sind.

Da es auf die dir konkret übertragenen Tätigkeiten ankommt reicht es eben grade nicht aufgrund der allgemeinen Kenntnisse über die Abläufe in den Jobcentern davon auszugehen, dass dies so sei. Hilfreich könnte sein, einen Nachweis über die übertragenen Tätigkeiten eines nach E9a bezahlten (nicht eingruppierten!) Fachassistenten zu erhalten. Sollten diese Tätigkeiten mit deinen übereinstimmen, wäre dies ein Hinweis darauf, dass mindestens einer von euch nicht korrekt bezahlt wird. Ob bei einer Überprüfung am Ende jedoch rauskommt, dass du in E9a eingruppiert bist, der andere in E8 eingruppiert ist (und irrtümlich zu gut bezahlt wird) oder ihr beide in einer völlig anderen Entgeltgruppe eingruppiert seid, ist dann noch eine ganz andere Frage.

Zitat von: Dave86 am 22.04.2021 10:55
Die Stellenangebote von anderen Kommunen sind auch alle gleich bezüglich der Aufgaben, die ich habe.

Stellenangebote enthalten häufig Aufgabenbeschreibungen, die bezüglich der übertragenen Tätigkeiten "flexibel" sind. So enthalten diese in den wenigsten Fällen die Arbeitsvorgänge inkl. Zeitanteile, die für die Eingruppierung relevant sind. Die Argumentation halte ich daher für wenig erfolgversprechend.

Opa

Die Aufgaben eines ,,Fachassistenten Leistungsgewährung" sind in den Jobcentern nicht einheitlich geregelt. Selbst innerhalb eines Jobcenters können da von Team zu Team qualitative Unterschiede bestehen, die eine differenzierte Eingruppierung auslösen.
Die Eingruppierung kann also ausschließlich anhand der dir individuell übertragenen Tätigkeiten erfolgen.

Sofern die Tätigkeit auch für die kommunal zugewiesenen Mitarbeiter dem Tätigkeits- und Kompetenzprofil der BA für FA Leistungsgewährung entspricht, ist allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Wertigkeit nach EG 9a auszugehen. Zumindest ist dies die überwiegende Rechtsmeinung der kommunalen Träger.

Dave86

Zitat von: Opa am 23.04.2021 09:15
Sofern die Tätigkeit auch für die kommunal zugewiesenen Mitarbeiter dem Tätigkeits- und Kompetenzprofil der BA für FA Leistungsgewährung entspricht, ist allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Wertigkeit nach EG 9a auszugehen. Zumindest ist dies die überwiegende Rechtsmeinung der kommunalen Träger.

Genau das ist bei mir der Fall.

Spid

Naja, die Qualität der Rechtsmeinung der allermeisten kommunalen AG - man könnte auch sagen: deren komplettes Fehlen - ist ja hinlänglich bekannt.

ike

Zitat von: Spid am 23.04.2021 19:45
Naja, die Qualität der Rechtsmeinung der allermeisten kommunalen AG - man könnte auch sagen: deren komplettes Fehlen - ist ja hinlänglich bekannt.

"kommunalen" kann in dem Satz gerne gestrichen werden.