Autor Thema: Eingruppierung Fachinformatiker  (Read 13321 times)

klaatu

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #15 am: 05.05.2021 21:40 »
Und was können die Betroffenen dagegen tun?
Genau! Sie können klagen. Und solange das niemand macht, gilt das was auf dem Tisch liegt.

Spid

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #16 am: 05.05.2021 21:45 »
Da auch das, was auf dem Tisch liegt - Zeitungen, Stifte, Penisse… - die Eingruppierung nicht berührt, trägt die Erwiderung schlicht nicht, sondern offenbart ein völlig unzureichendes Verständnis tariflicher Eingruppierung.

klaatu

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #17 am: 05.05.2021 21:52 »
Tja, da trifft wohl der Theoretiker auf den Praktiker ;)
Denkst du ein Betroffener stört sich dran wenn er höher eingruppiert ist als was eine tarifliche Entgeltordnung hergibt?

Spid

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #18 am: 05.05.2021 22:04 »
Da das nicht der Fall ist und nicht der Fall sein kann, belegt der „Praktiker“ damit lediglich seine Unzulänglichkeit - und zwar in Theorie und Praxis.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #19 am: 06.05.2021 07:08 »
Denn der AG kann ja immer behaupten, dass weitere Eingruppierungsmerkmale nicht gegeben sind  ;)
Tja, da trifft wohl der Theoretiker auf den Praktiker ;)
Denkst du ein Betroffener stört sich dran wenn er höher eingruppiert ist als was eine tarifliche Entgeltordnung hergibt?

Und was macht dann dieser EG6 FI:
Genau: Nix, was der Vorgesetzte nicht ihm direkt aufgetragen hat.
Und wenn er einen Rechner zusammenschraubt und der startet nicht, was macht er dann:
Fragt den Vorgesetzten ob er eigenständig dieses Problem lösen soll, aber dazu müsste er eine Höhergruppierung beantragen.

Für die EG7 gilt: "die ohne Anleitung tätig sind."
EG8: "deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert."

Also wenn ihr da kein Handbuch habt, in dem drin steht: Blinkt es hier machste dass, blinkt es dort machste jenes, wie soll da ein EG6er seine Arbeit machen dürfen?

Und im übrigen, diejenigen FI, die für EG6 arbeiten gehen, die möchte ich auch nicht für EG6 bezahlt bei mir haben.

klaatu

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #20 am: 06.05.2021 07:22 »
Da das nicht der Fall ist und nicht der Fall sein kann, belegt der „Praktiker“ damit lediglich seine Unzulänglichkeit - und zwar in Theorie und Praxis.

Es ist aber der Fall und wenn du dich auf den Kopf stellst  ;D

klaatu

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #21 am: 06.05.2021 07:29 »

Und was macht dann dieser EG6 FI:
Genau: Nix, was der Vorgesetzte nicht ihm direkt aufgetragen hat.
Und wenn er einen Rechner zusammenschraubt und der startet nicht, was macht er dann:
Fragt den Vorgesetzten ob er eigenständig dieses Problem lösen soll, aber dazu müsste er eine Höhergruppierung beantragen.


Und genau das ist der Punkt: er fragt den Vorgesetzten.
Er fragt, ob er die Grafikkarte tauschen soll, das Mainboard oder den ganzen Rechner. Er fragt, ob er deinen Drucker von einem Büro in ein anderes umziehen darf. Tickets werden zentral verteilt und der ITler macht die Aufträge, die ihm zugeteilt wurden.

Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis.

Ob diese Tätigkeit wiederum Merkmale der EG 6 oder 9b hat ist doch schnuppe. Wer entscheidet denn darüber wenn es 2 Gegenteilige Meinungen hierzu gibt?
Na ein Arbeitsgericht.
Wie kommt man dazu?
Über eine Klage.
Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: aber solange Arbeitnehmer wie Schafe zur Schlachtbank geführt werden können, solange wird sich auch nichts ändern.

Ein Stück Papier wie ein Tarifvertrag ist im Endeffekt graue Theorie, solange nicht auch jemand das Buch in die Hand nimmt und damit zuschlägt (Achtung: Redewendung, für all die "Spezialisten" hier...).

Bastel

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #22 am: 06.05.2021 07:34 »

Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis.


Warum sollte der AN eine Abmahnung bekommen? Er verhält sich doch richtig.

Lars73

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #23 am: 06.05.2021 07:37 »
Wenn man seine Rechte nicht wahrnimmt (und sich keinen Personalrat wählt der die Durchsetzung der rechte mit seinen Instrumenten vorantreibt) verzichtet man auf seine Rechte. Da kann dann niemand helfen. Die Annahme das man gerade im öffentlichen Dienst seine Rechte nicht auch gerichtlich durchsetzen kann ist unzutreffend. Daneben kann man sich gerade im Bereich IT leicht einen Arbeitgeber suchen der einen besser behandelt.

Gerade um zu verstehen welche Rechte und Möglichkeiten man ist muss man den Beschreibungen der rechtlichen Situation von Spid folgen. Was man damit dann macht muss man entscheiden. Verzicht auf die eigenen Rechte, Verhandeln, Wechsel des Arbeitgebers, Ansprüche wirksam geltend machen, sich hier im Forum ärgern.

Spid

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #24 am: 06.05.2021 07:44 »
Da das nicht der Fall ist und nicht der Fall sein kann, belegt der „Praktiker“ damit lediglich seine Unzulänglichkeit - und zwar in Theorie und Praxis.

Es ist aber der Fall und wenn du dich auf den Kopf stellst  ;D

Nein. Du demonstrierst ledglich wiederholt Deine ungenügende Durchdringung der rechtlichen Umstände.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #25 am: 06.05.2021 07:53 »
Wer entscheidet denn darüber wenn es 2 Gegenteilige Meinungen hierzu gibt?
Na ein Arbeitsgericht.
Wie kommt man dazu?
Über eine Klage.
Und wer hat Grund zum Klagen: Der AG, der nachweisen muss, dass der AN nicht seine EG6 Arbeiten erledigt.
Wenn also der AN der in der EG6 ist auch stumpf EG6 Niveau macht, und jeden Arbeitsschritt beim Vorgesetzten hinterfragt, dann wird sich da bestimmt was ändern.
Es geht ja genau darum: ein EG6 darf nicht einen fitzel auf eigeneinitiative, oder gar eigene Recherchen im Internet etc. machen um Problem lösen.

Das wäre dann schon höherwertige Tätigkeiten. (Die der AN nur bis zu einem Zeitanteil von unter 50% machen darf)

So kann z.B. Programmiertätigkeit nicht in der EG6 sein.


FAZIT:
"Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis."
Was soll denn in der Abmahnung stehen bei eine EG6er?
Na und, dann sollen die doch mal Abmahnen, das kassiert ratz fatz das Gericht wieder ein.

Aber wenn ihr da tatsächlich nur Mausschubser und Kabelanschliesser seit, die durch ein Ticketsystem beauftragt werden und ab und an mal was technisches selbst lösen müsst (auf individuelle Anweisung des AGs) dann ist das auch nur EG6.

Und wer als FI sich so einen Job aussucht, der scheint halt ja nicht besonders willig zu sein einen AG zu finden, der besser bezahlt.