Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Fachinformatiker
klaatu:
--- Zitat von: Spid am 05.05.2021 22:04 ---Da das nicht der Fall ist und nicht der Fall sein kann, belegt der „Praktiker“ damit lediglich seine Unzulänglichkeit - und zwar in Theorie und Praxis.
--- End quote ---
Es ist aber der Fall und wenn du dich auf den Kopf stellst ;D
klaatu:
--- Zitat von: WasDennNun am 06.05.2021 07:08 ---
Und was macht dann dieser EG6 FI:
Genau: Nix, was der Vorgesetzte nicht ihm direkt aufgetragen hat.
Und wenn er einen Rechner zusammenschraubt und der startet nicht, was macht er dann:
Fragt den Vorgesetzten ob er eigenständig dieses Problem lösen soll, aber dazu müsste er eine Höhergruppierung beantragen.
--- End quote ---
Und genau das ist der Punkt: er fragt den Vorgesetzten.
Er fragt, ob er die Grafikkarte tauschen soll, das Mainboard oder den ganzen Rechner. Er fragt, ob er deinen Drucker von einem Büro in ein anderes umziehen darf. Tickets werden zentral verteilt und der ITler macht die Aufträge, die ihm zugeteilt wurden.
Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis.
Ob diese Tätigkeit wiederum Merkmale der EG 6 oder 9b hat ist doch schnuppe. Wer entscheidet denn darüber wenn es 2 Gegenteilige Meinungen hierzu gibt?
Na ein Arbeitsgericht.
Wie kommt man dazu?
Über eine Klage.
Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: aber solange Arbeitnehmer wie Schafe zur Schlachtbank geführt werden können, solange wird sich auch nichts ändern.
Ein Stück Papier wie ein Tarifvertrag ist im Endeffekt graue Theorie, solange nicht auch jemand das Buch in die Hand nimmt und damit zuschlägt (Achtung: Redewendung, für all die "Spezialisten" hier...).
Bastel:
--- Zitat von: klaatu am 06.05.2021 07:29 ---
Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis.
--- End quote ---
Warum sollte der AN eine Abmahnung bekommen? Er verhält sich doch richtig.
Lars73:
Wenn man seine Rechte nicht wahrnimmt (und sich keinen Personalrat wählt der die Durchsetzung der rechte mit seinen Instrumenten vorantreibt) verzichtet man auf seine Rechte. Da kann dann niemand helfen. Die Annahme das man gerade im öffentlichen Dienst seine Rechte nicht auch gerichtlich durchsetzen kann ist unzutreffend. Daneben kann man sich gerade im Bereich IT leicht einen Arbeitgeber suchen der einen besser behandelt.
Gerade um zu verstehen welche Rechte und Möglichkeiten man ist muss man den Beschreibungen der rechtlichen Situation von Spid folgen. Was man damit dann macht muss man entscheiden. Verzicht auf die eigenen Rechte, Verhandeln, Wechsel des Arbeitgebers, Ansprüche wirksam geltend machen, sich hier im Forum ärgern.
Spid:
--- Zitat von: klaatu am 06.05.2021 07:22 ---
--- Zitat von: Spid am 05.05.2021 22:04 ---Da das nicht der Fall ist und nicht der Fall sein kann, belegt der „Praktiker“ damit lediglich seine Unzulänglichkeit - und zwar in Theorie und Praxis.
--- End quote ---
Es ist aber der Fall und wenn du dich auf den Kopf stellst ;D
--- End quote ---
Nein. Du demonstrierst ledglich wiederholt Deine ungenügende Durchdringung der rechtlichen Umstände.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version