Autor Thema: Eingruppierung Fachinformatiker  (Read 13607 times)

Weton

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Eingruppierung Fachinformatiker
« am: 21.04.2021 18:44 »
Hallo zusammen,

ich habe Ende Januar meine Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration abgeschlossen und wurde anschließend übernommen.

Meine Stelle ist mit der EG 9b bewertet, allerdings wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass ich aufgrund der fehlenden Berufserfahrung erstmal in 9a eingruppiert werde und dann nach einer gewissen Zeit und einem formlosen Antrag von meinem Dienststellenleiter in 9b eingruppiert werde.

Jetzt hab ich mir heute mal den Tarifvertrag durchgelesen und kann diese Begründung nicht ganz nachvollziehen.

So wie ich die Entgeltordnung verstehe falle ich als ITler unter die Speziellen Tätigkeitsmerkmale -> Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik und da gibt es für die EG 9b nur die "Anforderung in der Person" das ich eine abgeschlossene IT-Ausbildung habe.

Nur bei der Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen wäre Berufserfahrung notwendig (für die Eingruppierung als "sonstiger Beschäftigter").

Müsste ich dann nicht eigentlich jetzt schon in 9b eingruppiert werden oder verstehe ich da was falsch?

Spid

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #1 am: 21.04.2021 18:53 »
Ersteres.

OrganisationsGuy

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #2 am: 22.04.2021 08:48 »
So wie Spid bereits kurz erklärte, du bist nach 9b eingruppiert und dein Arbeitgeber bezahlt dich, vermutlich wissentlich, nach 9a. Dein Arbeitgeber versucht - warum auch immer - hier über kurze Zeit Geld zu sparen.

Kommt bei einigen sicherlich daher, dass der Bewährungsaufstieg aus dem BAT immer noch nicht vergessen wurde und man den Kollegen die den durchleben mussten ja sonst einen Nachteil zukommen lässt. Irgend so eine hirnrissige Begründung wird da in einem der Köpfe schwirren die solche Entscheidungen entgegen der geltenden Tarifverträge treffen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #3 am: 22.04.2021 09:05 »
Meine Stelle ist mit der EG 9b bewertet, allerdings wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass ich aufgrund der fehlenden Berufserfahrung erstmal in 9a eingruppiert werde und dann nach einer gewissen Zeit und einem formlosen Antrag von meinem Dienststellenleiter in 9b eingruppiert werde.
Entweder es werden 9a Aufgaben vorerst übertragen und dann später 9b (und das geht halt nicht formlos, sondern ist eine HG, die in der Mitbestimmung des PR ist)
Oder es werden dir 9b Aufgaben übertragen und man zahlt dir illegaler weise nur 9a Geld.

Letzteeres scheint ja der Fall zu sein.

Du kannst jetzt hingehen, und das Bemängeln, oder es hinnehmen und nach Ablauf der Probezeit bemängeln um dann das Geld rückwirkend einzufordern.
Du kannst dann ja noch eine Betrugsanzeige gegenüber deiner Personalabteilung machen, da hier ja genau das vorliegt.

Weton

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #4 am: 23.04.2021 10:19 »
Danke schonmal für die ganzen Antworten.

Ich hab jetzt nochmal mit der Personalabteilung telefoniert.

Die haben mir nochmal bestätigt, dass meine Stelle eine 9b Stelle ist und ich auch die Aufgaben nach 9b ausübe.

Allerdings kann ich (laut deren Aussage) direkt nach der Ausbildung keine "umfassenden" Fachkenntnisse haben, weshalb ich aktuell nur in 9a eingruppiert bin.

Das macht ja schon rein logisch keinen Sinn, das würde ja bedeuten dass ich Tätigkeiten ausübe für die ich gar nicht die nötigen Kenntnisse haben.

Laut deren Aussage muss die Dienstelle dann nach einen gewissen Zeitraum an die Personalabteilung melden, dass ich nun die umfassenden Kenntnisse erworben habe und ab da werde ich dann in 9b eingruppiert.

Das machen die wohl bei allen ITlern direkt nach der Ausbildung so und "der TVÖD gibt da auch keine andere Möglichkeit her".

Sie hat dann nochmal nachgeschaut und gesagt, dass es wohl keinen bestimmten Zeitraum gibt der gebraucht wird, um diese "umfassenden" Fachkenntnisse zu erwerben, also wenn mein Dienstellenleiter bescheinigt das ich die jetzt schon besitze könnte ich auch jetzt schon Höhergruppiert werden.

Allerding ist das so wie ich das sehe rechtlich immer noch nicht korrekt und würde dann ja auch nicht für die letzten drei Monate gelten.

Ich rede dann nochmal mit dem Abteilungsleiter vom FB Personal, wenn der dasselbe sagt werde ich mich wohl mal an den Personalrat wenden und ansonsten mal einen Anwalt einschalten...

In der Probezeit bin ich eh nicht mehr, ich hatte ja am Anfang der Ausbildung schon eine und im Rahmen der Übernahme wurde keine neue vereinbart.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #5 am: 23.04.2021 12:34 »
Es steht ja dort:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert.
und nicht
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, mit umfassende Fachkenntnisse.

Bezügerechner

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #6 am: 26.04.2021 12:00 »
Zum PR gehen, einen Anwalt einschalten - nun, dass kann man so machen. Ich bin mir sicher, dass Du recht bekommen wirst, da Du einen tarifierten Anspruch auf eine Eingruppierung nach E-Gr. 9b TVöD hast, aber bedenke gut was für Dich bei Deiner Dienststelle danach kommen wird.

Ich weiß nicht wie viele MA Deine Behörde hat, aber wenn es so ist, dass jeder jeden kennst, halte ich Deine Vorgehensweise taktisch gesehen für nicht sonderlich klug.

Frei nach dem Motto "bedenke gut was Du Dir erflehst, die Götter könnten es Dir erfüllen", wirst Du -nachdem Du Dir die höhere E-Gr. erstritten hast- danach nur noch auf der Verliererstraße sein. D.h. nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss, aber man sollte etwaige Folgen bedenken.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #7 am: 26.04.2021 12:07 »
Zum PR gehen, einen Anwalt einschalten - nun, dass kann man so machen. Ich bin mir sicher, dass Du recht bekommen wirst, da Du einen tarifierten Anspruch auf eine Eingruppierung nach E-Gr. 9b TVöD hast, aber bedenke gut was für Dich bei Deiner Dienststelle danach kommen wird.

Ich weiß nicht wie viele MA Deine Behörde hat, aber wenn es so ist, dass jeder jeden kennst, halte ich Deine Vorgehensweise taktisch gesehen für nicht sonderlich klug.

Frei nach dem Motto "bedenke gut was Du Dir erflehst, die Götter könnten es Dir erfüllen", wirst Du -nachdem Du Dir die höhere E-Gr. erstritten hast- danach nur noch auf der Verliererstraße sein. D.h. nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss, aber man sollte etwaige Folgen bedenken.
Wenn ich einen AG habe, der mich bescheissen will, dann gehe ich weg von diesem AG, insbesondere wenn er mir das Krumm nimmt, dass ich der erste bin der den beschiss aufdeckt.
Wenn er mich nicht bescheissen will, sondern einfach nur unerfahren oder dummes Personal hat, dann...

Spid

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #8 am: 26.04.2021 12:09 »
Die etwaige Folge ist, daß man das zustehende Entgelt erhält.

Bezügerechner

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #9 am: 26.04.2021 12:11 »
Okay, ich wollte es Dir nur als gut gemeinten Gedanken mit auf den Weg geben. Deine Chancen etwas anderes zu finden, sind als IT'ler ja in der Tat recht gut. Stell Dich aber mal mental darauf ein, dass man es Dir "krumm" nehmen wird. Viel Erfolg!

tina92

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #10 am: 26.04.2021 15:38 »
Mag sein. Ich werde jedenfalls einen Einbrecher trotzdem anzeigen, auch wenn er es mir krumm nehmen würde

Bezügerechner

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #11 am: 26.04.2021 16:14 »
Mag sein. Ich werde jedenfalls einen Einbrecher trotzdem anzeigen, auch wenn er es mir krumm nehmen würde

Netter Versuch einen Vergleich herzustellen  ;)

tina92

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #12 am: 26.04.2021 16:18 »

[/quote]

Du kannst dann ja noch eine Betrugsanzeige gegenüber deiner Personalabteilung machen, da hier ja genau das vorliegt.
[/quote]
Mag sein, gesetzwidrig verhalten sich beide

klaatu

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #13 am: 05.05.2021 21:03 »
Freu dich doch über die 9a!
Bei uns sind die ITler alle auch in der 9b eingruppiert. Diejenigen, die aber heuer mit der Ausbildung fertig werden kommen erstmal - auf unbestimmt - in die EG6:
"1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B.
Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen ... und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Denn der AG kann ja immer behaupten, dass weitere Eingruppierungsmerkmale nicht gegeben sind  ;)


Spid

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Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
« Antwort #14 am: 05.05.2021 21:40 »
Behauptungen des AG berühren ebensowenig die Eingruppierung wie dessen Rechtsmeinung dazu.