Wer entscheidet denn darüber wenn es 2 Gegenteilige Meinungen hierzu gibt?
Na ein Arbeitsgericht.
Wie kommt man dazu?
Über eine Klage.
Und wer hat Grund zum Klagen: Der AG, der nachweisen muss, dass der AN nicht seine EG6 Arbeiten erledigt.
Wenn also der AN der in der EG6 ist auch stumpf EG6 Niveau macht, und jeden Arbeitsschritt beim Vorgesetzten hinterfragt, dann wird sich da bestimmt was ändern.
Es geht ja genau darum: ein EG6 darf nicht einen fitzel auf eigeneinitiative, oder gar eigene Recherchen im Internet etc. machen um Problem lösen.
Das wäre dann schon höherwertige Tätigkeiten. (Die der AN nur bis zu einem Zeitanteil von unter 50% machen darf)
So kann z.B. Programmiertätigkeit nicht in der EG6 sein.
FAZIT:
"Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis."
Was soll denn in der Abmahnung stehen bei eine EG6er?
Na und, dann sollen die doch mal Abmahnen, das kassiert ratz fatz das Gericht wieder ein.
Aber wenn ihr da tatsächlich nur Mausschubser und Kabelanschliesser seit, die durch ein Ticketsystem beauftragt werden und ab und an mal was technisches selbst lösen müsst (auf individuelle Anweisung des AGs) dann ist das auch nur EG6.
Und wer als FI sich so einen Job aussucht, der scheint halt ja nicht besonders willig zu sein einen AG zu finden, der besser bezahlt.