Müsste der Soldat nicht das Kindergeld beziehen, um Anspruch auf die Stufe 2 zu haben?
Nein, es sei den die Ehefrau Beamte, Richterin oder Soldatin und hat ebenfalls Anspruch auf Familienzuschlag (Fz). Ich gehe davon aus, das die Ehefrau keinen Anspruch auf Fz hat.
Voraussetzung auf die Zahlung des KiFz ist, das überhaupt Kindergeld gezahlt wird.
Der Soldat hat durch die Eheschließung und jetzt wichtig, durch die Haushaltsaufnahme des Stiefkindes in seinem Haushalt, Anspruch auf den KiFz.
Das Kind muss bei ihm gemeldet sein. Da das Kind mit der Mutter in ein und dem selben Haushalt lebt bekommt sie auch das Kindergeld.
Damit sind auch die Voraussetzung gegeben um den KiFz der Stufe 2 zu zahlen.
Ich hoffe das ich das Verständlich geschrieben habe.