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Familienzuschlag Stufe 2

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Lurchibald:
Hey ich hab mal ne Frage die ich mir selbst mit dem  § 40 BBesG nicht beantworten konnte.

Folgende Konstellation.

Ein Soldat heiratet eine Frau die aus erster Ehe Kinder mitbringt.
Beide leben zusammen im selben Haushalt.
Der Ex-Ehemann der Frau ist selbst neu verheiratet hat aber halbes Sorgerecht für die Kinder und zahlt auch Kindesunterhalt.
Kindergeldberechtigt ist die Frau.

Nun zum eigentlichen Problem.
Der Ex-Ehemann ist Berufsfeuerwehrmann und hat somit bisher selber Familienzuschlag Stufe 2 bekommen.

Wer erhält nun den Familienzuschlag für die Kinder?
Der der Unterhalt zahlt, oder der der die Kinder aufgenommen hat?
Die BVA des Soldaten sagt der der die Kinder aufgenommen hat. Die des Feuerwehrmannes sagt der der Unterhalt zahlt.

Was stimmt nun??

Ich hoffe hier hat jemand eine fundierte Antwort.

Lg

Howefri:
Wenn die Frau das Kindergeld bekommt dann erhält der Soldat ab dem Monat der Heirat den Familienzuschlag 2. Der Feuerwehrmann geht leider leer aus

Asperatus:
Die Kopplung an den Bezug von Kindergeld ist in § 40 BBesG eindeutig geregelt. Fraglich ist der Dienstherr des Berufsfeuerwehrmanns, der gemäß Sachverhalt Beamter zu sein scheint, denn grundsätzlich sind die Feuerwehren Ländersache. Dann müsste man in das jeweilige Landesbesoldungsgesetz schauen. Hat der Unterhaltspflichtige dort einen Anspruch auf Kindergeld, weil es sich beispielsweise nicht nach dem Kindergeldbezug richtet, könnte ggf. der Familienzuschlag für die Frau nach § 40 Abs. 4 BBesG um die Hälfte gekürzt werden.

HansG:
in der BW gibt es auch Beamte in Feuerwehrdienst.

Asperatus:

--- Zitat von: HansG am 22.04.2021 11:30 ---in der BW gibt es auch Beamte in Feuerwehrdienst.

--- End quote ---

Daher "grundsätzlich".

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