Autor Thema: Klausel Eingruppierung im Arbeitsvertrag  (Read 2552 times)

PersonOfInterest

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Klausel Eingruppierung im Arbeitsvertrag
« am: 22.04.2021 07:20 »
Hallo zusammen! Ich habe ein Frage bzw. bitte euch um eure Einschätzung:

Ich habe ein Einstellungsangebot erhalten. Im Arbeitsvertrag, den ich unterzeichnen soll, steht, dass ich in die Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert würde. Eine Tätigkeitsbeschreibung mit den zu übertragenden Aufgaben liegt dem Vertrag bei.

Ein paar Absätze später ist in dem Vertrag zu lesen, dass die Eingruppierung vorläufig sei und keinen Besitzstand begründe. Im Falle der Einführung einer neuen Entgeltordnung würde die Eingruppierung entsprechend geändert (aus dem Kopf verkürzt wiedergegeben). Hierüber seien sich die Vertragsparteien einig.

Die Arbeitgeber wollen ja in der kommenden Tarifrunde TV-L definitiv an den Arbeitsvorgang rangehen und die Eingruppierungen absenken. Vielleicht ändern sie auch die Entgeltordnung. Jedenfalls ist der Arbeitsvorgang ja die Grundlage für Entgeltordnung und Eingruppierung.

Versteht ihr das auch so wie ich, dass ich mit meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag schon jetzt meiner eventuellen und mit Blick auf die kommende Tarifrunde nicht unwahrscheinlichen Herabgruppierung zustimmen soll?

Viele Grüße

Lars73

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Antw:Klausel Eingruppierung im Arbeitsvertrag
« Antwort #1 am: 22.04.2021 07:25 »
Warum sollte eine Herabgruppierung "nicht unwahrscheinlich" sein? Aus welchen Grund sollten die Gewerkschaften einem solchen Tarifvertrag zustimmen. Warum sollten die vom Arbeitgeber angedachten Änderungen im Bereich E11 größere Auswirkungen zeigen?

Auch ohne die Klausel würde bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme zu den relevanten Tarifverträgen TV-L und TV-Ü etc. eine eventuelle Tarifänderung direkt wirksam werden.

PersonOfInterest

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Antw:Klausel Eingruppierung im Arbeitsvertrag
« Antwort #2 am: 22.04.2021 08:18 »
. Warum sollten die vom Arbeitgeber angedachten Änderungen im Bereich E11 größere Auswirkungen zeigen?

Im letzten Jahr bei der TVöD-Runde wurde ja auf der Homepage des BMI ein Vorschlag für eine Neudefinition des Arbeitsvorgangs veröffentlicht. Hier im (TVöD-)Forum war dann zu lesen, ich glaube, das hatte Spid mit einem Beispiel geschrieben, dass die Eingruppierung dann um bis zu vier Entgeltgruppen niedriger ausgefallen wäre.

Auch ohne die Klausel würde bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme zu den relevanten Tarifverträgen TV-L und TV-Ü etc. eine eventuelle Tarifänderung direkt wirksam werden.

Das stimmt. Aber nach meiner Kenntnis bedürfen Änderungen der Entgeltgruppe der Zustimmung beider Vertragsparteien (AG und AN). Einseitig geht das meines Wissens nur, wenn die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung vorliegen, wobei v.a. das Kündigungsschutzgesetz zu beachten ist.

Aus welchen Grund sollten die Gewerkschaften einem solchen Tarifvertrag zustimmen.

Die Gewerkschaften, allen voran verdi, knicken doch sofort ein. Die kämpfen/handeln doch gar nicht für die Beschäftigten, die oberhalb einer E 8 eingruppiert sind.

Lars73

  • Gast
Antw:Klausel Eingruppierung im Arbeitsvertrag
« Antwort #3 am: 22.04.2021 08:26 »
"Aber nach meiner Kenntnis bedürfen Änderungen der Entgeltgruppe der Zustimmung beider Vertragsparteien (AG und AN). Einseitig geht das meines Wissens nur, wenn die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung vorliegen, wobei v.a. das Kündigungsschutzgesetz zu beachten ist."

Nicht wenn sich die Änderung der Entgeltgruppe aus einer Änderung des Tarifvertrags ergibt und diese Tarifvertrag hinsichtlich der Eingruppierung Anwendung findet. Eine Änderung des Arbeitsvertrag ist dafür nicht nötig.

Jockel

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Antw:Klausel Eingruppierung im Arbeitsvertrag
« Antwort #4 am: 26.04.2021 14:11 »
Die Arbeitgeber wollen ja in der kommenden Tarifrunde TV-L definitiv an den Arbeitsvorgang rangehen und die Eingruppierungen absenken. Vielleicht ändern sie auch die Entgeltordnung. Jedenfalls ist der Arbeitsvorgang ja die Grundlage für Entgeltordnung und Eingruppierung.

Das ist Verdis Spin, tatsächlich wollen die AGs verhindern, dass alle Beschäftigten, wenn sie mal ein Buch über Mondphasen in die Hand nehmen, EG 15 erhalten, weil sie ja Astrophysik studiert haben müssen...

Die AG vollen den in den 70ern verhandelten (und bezahlten) Kompromiss zum Arbeitsvorgang wieder zum Leben erwecken. Bis auf ein paar Politessen (EG9a) und den Justizdienst dürften da kaum Herabgruppierungen folgen (die mit an Sicherheit grenzender Wahrhscienlichkeit materiell abgefangen werden).