Eine Meinung haben, hat auch bei einem komplexen Sachverhalt nichts mit hellsehen zu tun.
Eine solche Meinung ist aber irrelevant für das Abschätzen des zeitlichen Horizonts.
Vielleicht hat die verhandelnde Richterschaft noch ganz andere vorrangige Fälle auf dem Tisch? Vielleicht ist man sich der individuellen Tragweite bei einem vermeintlichen KV-Delikt in Amtsausübung bewusst und prozessiert das in 3-4 Wochen durch? Das kann doch nun wirklich niemand "riechen"!
Von 1-12 Monaten ist alles drin und realistisch!!!
Werden Sie rechtlich vertreten, wovon ich ausgehe, würde ich dem Prozessbevollmächtigten auferlegen, die Sache um jeden Preis zu forcieren. Dieser dürfte doch am ehesten Antwort auf die Frage nach dem Zeithorizont geben können.