Da Kommunen keine Gesetze erlassen können und die Besoldungsgesetze der Länder auch für Kommunalbeamte gelten, macht es von der Besoldung in keinem Land einen Unterschied. Jedoch sieht es bei der Beförderung oftmals unterschiedlich aus, es also indirekt doch auf die Besoldung Auswirkung hat, ob man Kommunal- oder Landesbeamter ist.
Auch können natürlich Landesbeamte für den Landkreis arbeiten, sind aber dienstrechtlich Beamte des Landes. In BaWü sind in den Fachämtern der Landkreise oft die Beamten des höheren Dienstes Landesbeamte und die des gehobenen und mittleren Kommunalbeamte.