Autor Thema: Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn  (Read 3228 times)

123sat

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Hallo,
bein TVöD gibt es gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 2% Leistungsentgeld auf das monatliche Tabellenentgelt bezahlt.

Das ist gar nicht so schlecht. Über die Tabelle ist das aber nicht direkt einsehbar.

Ich möchte nun mein Jahresentgelt TVöD mit dem TV Autobahn vergleichen. Gibt es im Autobahn Tarifvertrag eine ähnliche 2%-Regelung, die auf das Tabellenentgelt gezahlt wird?

Ansonsten schneidet der TVöD doch gar nicht so schlecht zum TV Autobahn ab. Im Moment sieht das Tabellenentgelt beim TV A ja recht hoch aus zum TVöD.

Danke.

Spid

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #1 am: 22.04.2021 21:39 »
Bereits die Prämisse ist falsch, was darauf aufbauende Überlegungen obsolet macht.

123sat

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #2 am: 27.04.2021 19:30 »
Hallo Spid,

ich habe nicht verstanden, was falsch ist. Ich bekomme im TVöD knappe 24 % noch mal extra. Also das Tabellenentgelt + die Sonderzahlung + die 24 %. Ich habe damit dann bei z.B. E 12 knapp 13 Gehälter.

Nun interessiert mich, was der TV Autobahn hergibt. Dort weiß ich, dass bei z.B. E 12 in Summe 13 Gehälter bei rum kommen.

Gibt es da noch eine extra Zulage, die ich so nicht erkennen kann? Also eine Zulage, die jeder bekommt.

Danke.

Spid

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #3 am: 27.04.2021 19:38 »
Die Prämisse „bein TVöD gibt es gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 2% Leistungsentgeld auf das monatliche Tabellenentgelt bezahlt“ ist unzutreffend.

123sat

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #4 am: 27.04.2021 22:10 »
Was heißt das genau? Habe ich mich falsch ausgedrückt?

Kannst du es richtigstellen?

mb1

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #5 am: 27.04.2021 23:05 »
Du bekommst keine 2% monatlich oben drauf.
Das Gesamtvolumen von derzeit "2,00 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers" steht nicht den jeweiligen Beschäftigten zu, sondern ist eine reine Berechnungsmethode.

Börnie

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #6 am: 28.04.2021 11:54 »
Man kann das LOB in etwa so rechnen (ich weiß, ist auch nicht richtig, aber es ergibt einen Anhaltspunkt, je nach örtlicher Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung und der darin vereinbarten Berechnung des LOB-Budgets können auch ganz andere Werte entstehen).
Nimm Dein montl. Tabellenentgelt x 12 x 2 %, dann hast Du in etwa einen Anhaltspunkt für deine LOB-Prämie im TVöD.

Spid

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #7 am: 28.04.2021 11:56 »
Nein.

Börnie

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #8 am: 28.04.2021 12:06 »
@Spid: Ich weiß, dass es nicht richtig ist. Man müsste sich die Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung anschauen, man müsste das Gesamtbudget anschauen, evtl. gibt es ein Teilbudget, evtl. eine Gewichtung nach EG-Gruppen, dann ist noch die Frage zu klären, wie die Zielerreichung gemessen wird (ZV oder StLB) etc. um ein genaues Ergebnis zu erhalten.
Aber meine Berechnung ist nicht ganz am Ziel vorbei:

Festgestelltes LOB aufgrund der dortigen LOB-DV (keine Differenzierung nach EG-Gruppen, Dienststellenbudgets) bei meinem letzten AG für 2020 (Zielerreichung 100 % nach ZV): 1.040 EUR
LOB nach o.g. "Pi mal Daumen" Berechnung:
EG 11 St. 5: 5020,49 x 12 x 2 % =  1.204,92 EUR

Abweichung ca. 150 EUR.


Spid

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #9 am: 28.04.2021 12:11 »
Natürlich ist es am Ziel vorbei - es ist nicht einmal ein Deutschuss in die richtige Richtung. Je nach System kann es ebensogut sein, daß man keine LOB bekommt oder das gesamte Budget des AG auf einen selbst entfällt.

ExSoldat

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #10 am: 28.04.2021 12:14 »
Abweichung ca. 150 EUR.

Naja, selbst wenn es zu "deinem" System passt, eine Schätzung von knapp 16% über dem tatsächlichen Wert wenn man diesen als Basis zugrunde legt bzw. knapp 14% weniger als erwartet wenn man von dem erhöhten Schätzwert als Basis ausgeht. Das ist schon nicht unwesentlich...

Edit: Ok, zu langsam...

Börnie

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #11 am: 28.04.2021 12:22 »
Spid, natürlich hast Du recht. Je nach örtlichen LOB System kann es solche Ergebnisse geben. Und es hängt natürlich auch von der Leistung ab (sonst wäre es ja keine LOB).
Und ich behaupte auch nicht alle TVöD-AG in Deutschland zu kennen. Ich kenne aber einige Dienstvereinbarungen hier in NRW von verschiedenen kommunalen AG. Die LOB-Beträge bei voller Zielerreichung bzw. bei voller Punktzahl (wenn eine Leistungsbeurteilung vereinbart ist)  sind bei den mir bekannten DV/BV für eine Vollzeitkraft i.d.R. in einer Spanne von 800 - 1.200 EUR.
Mir sind aber auch schon DVs (hauptsächlich aus Bayern) untergekommen, wo defacto eine Quotierung eingeführt wurde und max. 30 % der Beschäftigten von LOB profitieren. Dann reden wir natürlich auch von einer ganz anderen Hausnummer.

Aber wie gesagt, meine Behauptung ist keine rechtlich richtige, sondern nur eine "gefühlte", wenn man unbedingt den TVöD/VKA mit dem TV-Autobahn vergleichen will.

Schokobon

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Antw:Leistungsorientierte Bezahlung TVöD <--> TV Autobahn
« Antwort #12 am: 28.04.2021 17:13 »
Bei uns berechnet sich das LOB wie von Börnie vermutet.
Ich weiß um den Unnutz dieses Beitrags.