Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Kündigungsfristen nach TVöD. Dort ist ja sowohl die Rede von "seit Arbeitsbeginn" wie auch der "Beschäftigungszeit".
Angenommen, man war mehrere Jahre nach TVöD bei einer Behörde angestellt, hat dann zu einer anderen Behörde (ebenfalls TVöD) gewechselt und kehrt anschließend nach wenigen Monaten zu dem vorherigen Arbeitgeber zurück.
Es gibt einen neuen Arbeitsvertrag mit Probezeit, aber keine Pause zwischen den drei Beschäftigungen.
Welche Kündigungsfrist gilt in den ersten 6 Monaten? 2 Wochen zum Monatsende oder die Kündigungfrist ausgehend von der Gesamtbeschäftigungszeit?
Vielen Dank & viele Grüße!