Dann macht doch gleich noch die medizinische Untersuchung zur Debatte.
Wird auch in keinem Stellenprofil gefordert - weder freie Wirtschaft, noch ÖD. Grundlage für die Einstellung ist es trotzdem.
Ich würde meinen, das Vorstellungsgespräch und die Stellenanzeige sind völlig belanglos.
Ich kenne es so:
Nach erfolgreicher Bewerberauswahl erhält der Bewerber schriftlich ein Angebot vom Arbeitgeber, dass dieser ihn zu Kondition XY einstellen möchte. In dem Schreiben sind alle Punkte aufgeführt die für den Arbeitgeber von Belang, und Einstellungsvoraussetzung sind (Untersuchung beim Amtsarzt, Führungszeugnis, Führerschein etc.). Das ist erster Bestandteil des Arbeitsvertrages (da das Angebot unterschrieben zurückgesandt werden muss) und nichts anderes. Alles im Vorfeld ist nur Geplänkel.
Es besteht zudem keine Pflicht, Stellen für tariflich angestellte Arbeitnehmer öffentlich auszuschreiben. Habe ich noch einen wechselwilligen Bewerber (z.B. Initiativbewerbung), kann ich diesem ein o.g. Angebot unterbreiten und ihn zu meinen Bedingungen einstellen.