. Warum sollten die vom Arbeitgeber angedachten Änderungen im Bereich E11 größere Auswirkungen zeigen?
Im letzten Jahr bei der TVöD-Runde wurde ja auf der Homepage des BMI ein Vorschlag für eine Neudefinition des Arbeitsvorgangs veröffentlicht. Hier im (TVöD-)Forum war dann zu lesen, ich glaube, das hatte Spid mit einem Beispiel geschrieben, dass die Eingruppierung dann um bis zu vier Entgeltgruppen niedriger ausgefallen wäre.
Auch ohne die Klausel würde bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme zu den relevanten Tarifverträgen TV-L und TV-Ü etc. eine eventuelle Tarifänderung direkt wirksam werden.
Das stimmt. Aber nach meiner Kenntnis bedürfen Änderungen der Entgeltgruppe der Zustimmung beider Vertragsparteien (AG und AN). Einseitig geht das meines Wissens nur, wenn die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung vorliegen, wobei v.a. das Kündigungsschutzgesetz zu beachten ist.
Aus welchen Grund sollten die Gewerkschaften einem solchen Tarifvertrag zustimmen.
Die Gewerkschaften, allen voran verdi, knicken doch sofort ein. Die kämpfen/handeln doch gar nicht für die Beschäftigten, die oberhalb einer E 8 eingruppiert sind.