Autor Thema: Einstellung (IT-Sicherheit): IT-Zulage <-> Teil II Abschnitt 11 der EGO [TV-L]  (Read 3224 times)

Aprilwetter

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Guten Morgen,

zunächst besten Dank für die vielen wertvollen Informationen, die sich hier im Forum finden lasse und für die Zeit, die Viele von Euch hier investieren.

1) Ist es so, dass die Neuregelung der EGO (Teil II Abschnitt 11) die sogenannte IT-Zulage/IT-Fachkräftegewinnungszulage ersetzt?

2) Welchen Verhandlungsspielraum gibt es beim Neu-Einstieg? Z.B. Bahncard100, bestimmte Weiterbildungen, HomeOffice-Festlegung, ... (habe keine Kinder - alles was mit Kindern zu tun hat, ist für mich irrelevant). Falls die EG für Eure Einschätzung relevant ist: Es handelt sich um die EG12 und für weniger als die Stufe6 werde ich die ausgeschriebene Stelle (Vorstellungsgespräch fand statt) nicht in meine Auswahl einbeziehen.

3) Ist es sinnvoll, bei der Verhandlung mit den Jahresbruttowerten zu argumentieren, die die einschlägigen Gehaltsvergleichsportale auswerfen?

Bin sehr gespannt auf Eure Einschätzung/ Eure Antworten.

Spid

  • Gast
1) So etwas gibt es im TV-L nicht.
2) Tariflich nicht.
3) Hinsichtlich der Eingruppierung i.e.S. ist das völlig unbeachtlich.

WasDennNun

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Es handelt sich um die EG12 und für weniger als die Stufe6 werde ich die ausgeschriebene Stelle (Vorstellungsgespräch fand statt) nicht in meine Auswahl einbeziehen.
Kannst du 15 Jahre berufliche Erfahrung vorweisen?
Falls ja: Solltest du denen mitteilen, dass du davon ausgehst, dass sie diese als förderliche Zeiten anerkennen und dich in der Stufe 6 einstellen.
Falls nein. Wie viele Jahre hast du? Das ergibt dann eine förderliche Zeit von X + 2 Stufen als Zulage können sie dir dann geben.
Das wäre der Rahmen, der im tariflichem Sinne monetär verhandelbar ist.
Natürlich kann man Nebenabsprachen bzgl. Arbeitzeiten, Homeoffice, etc. versuchen.

zu 3.)
Nur um denen zu zeigen, was draußen in der pW so gezahlt wird.
Ansonsten hat das keine Wirkung.

Aprilwetter

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Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Kannst du 15 Jahre berufliche Erfahrung vorweisen?
Falls ja: Solltest du denen mitteilen, dass du davon ausgehst, dass sie diese als förderliche Zeiten anerkennen und dich in der Stufe 6 einstellen.
Falls nein. Wie viele Jahre hast du? Das ergibt dann eine förderliche Zeit von X + 2 Stufen als Zulage können sie dir dann geben.
Das wäre der Rahmen, der im tariflichem Sinne monetär verhandelbar ist.
[/quote]

Wie einschlägig muss die Berufserfahrung sein?
Ich habe deutlich mehr als 15 Jahre Berufserfahrung, davon ca 8 in der IT und konkret IT-Sicherheit lediglich 1 Jahr.

Aprilwetter

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1) So etwas gibt es im TV-L nicht.

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Spid.
Wo habe ich mich dann vertan? Bei "EGO Teil II Abschnitt 11" oder bei "IT-Zulage/IT-Fachkräftegewinnungszulage"?

Spid

  • Gast

Aprilwetter

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Okay; Danke, Spid.

Iteration 3:

Was trifft dann zu?
a) Es gab nie und gibt auch nicht eine "IT-Zulage" und auch nicht eine "IT-Fachkräftegewinnungszulage".
b) Für die Gewinnung von IT'lern gibt es die Möglichkeit - falls nicht ausreichend Berufsjahre vorhanden - nach §16 (5) TV-L 2 Stufen höheres Entgelt auszuzahlen.
c) Die 1.000€ zusätzlich für IT'ler gibt es nicht in der Welt des TV-L, in anderen Regelwerken schon.

Spid

  • Gast
Im TV-L - und auch in den übrigen Tarifregimen des öD - gibt es weder eine "IT-Zulage" noch eine "IT-Fachkräftegewinnungszulage". Die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L dient zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten. Sie ist querschnittlich für alle Gruppen von Beschäftigten gedacht und nicht spezifisch zur Gewinnung von IT-lern.

WasDennNun

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Wie einschlägig muss die Berufserfahrung sein?
Die Anerkennung der einschlägige Berufserfahrung ist nicht verhandelbar, sondern tariflich geregelt. Kann aber nur zur Stufe 3 führen.
Einschlägig heißt salopp formuliert: Du kannst sofort den Job machen, ohne eingearbeitet zu werden. Man muss dich quasi nur auf den Arbeitsplatz einweisen.
Zitat
Ich habe deutlich mehr als 15 Jahre Berufserfahrung, davon ca 8 in der IT und konkret IT-Sicherheit lediglich 1 Jahr.
Wenn der AG eine Tätigkeit als Koch für einen IT Job als förderlich ansieht, dann kann er sie auch entsprechend bei der Einstufung berücksichtigen.
« Last Edit: 25.04.2021 12:05 von WasDennNun »

WasDennNun

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c) Die 1.000€ zusätzlich für IT'ler gibt es nicht in der Welt des TV-L, in anderen Regelwerken schon.
Es gibt Arbeitgeber (z.B. Bund/Kommunen) die eine solche Zulage gewähren. Dies ist aber keine tarifliche Regelung, sondern eine Regelung, die sich AG Verbände überlegt haben. Im Bereich der AGs die den TV-L anwenden ist mir eine solche Zulage nicht bekannt.

Aprilwetter

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Besten Dank für die Klärungen - Ihr seid top!

Melvin

  • Gast
In manchen Ländern wird eine außertarifliche "Fachkräftezulage" in Höhe von bis zu 1.000 Euro gezahlt. Näheres hierzu z. B.:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=113179.15

https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.161266.de

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8825_D.pdf

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlmeingruppierung_5852a733d4a4b84b389754fb861e147e%27%20and%20%40outline_id%3D%27tvlmeingruppierung%27%5D


WasDennNun

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In manchen Ländern wird eine außertarifliche "Fachkräftezulage" in Höhe von bis zu 1.000 Euro gezahlt. Näheres hierzu z. B.:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=113179.15

https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.161266.de

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8825_D.pdf

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvlmeingruppierung_5852a733d4a4b84b389754fb861e147e%27%20and%20%40outline_id%3D%27tvlmeingruppierung%27%5D
Ich lach mich weg, typische Bremen:

    Beschäftigten in der IT (Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitte 1 bis 4 der Entgeltordnung
    zum TV-L sowie Fachinformatiker) und

...
Beschäftigte in der IT
Als Beschäftigte in der IT gelten diejenigen, die in Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitte
1-4 der Entgeltordnung zum TV-L genannt sind sowie Fachinformatiker. Folglich handelt es sich um Beschäftigte als Leiter/-innen von IT-Gruppen, in der IT-Organisation, in der Programmierung, in der IT-Systemtechnik und in der Datenerfassung ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung.

Wissen die eigentlich wie die gültige EGO für Informatiker aussieht?
Es gibt seit dem 1.1.2021 keine Unterabschnitte mehr.

So was von depperte Pfuscher*innen