Autor Thema: Wann sollte die Erfahrungsstufe in der Verhandlung angesprochen werden?  (Read 1391 times)

martin0312

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Hallo Forum,

ich bräuchte mal einen Ratschlag.
Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch und für mich ist klar, dass ich die Stelle nur annehme wenn ich in eine
bestimmte Erfahrungsstufe eingruppiert werde. Bei mir gibt es anrechenbare Zeiten die aber nicht im öffentlichen Dienst waren (also nur die "kann" Regelung).

Sollte ich eurer Meinung nach von vornherein sagen, dass ich nur für die Erfahrungsstufe anfange oder erst auf die Zusage warten und es dann ansprechen?

Spid

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In welchem Tarifvertrag des öD gibt es denn Erfahrungsstufen?

WasDennNun

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Sollte ich eurer Meinung nach von vornherein sagen, dass ich nur für die Erfahrungsstufe anfange oder erst auf die Zusage warten und es dann ansprechen?
Die Stufen der Entgelttabellen sind keine Erfahrungsstufen, sie werden nur vom Grossteil der Menschen so genannt und auch als solche Betrachtet.
Der Vorteil dieses klar im VG zu thematisieren ist, dass man eben die dafür notwendigen Dinge auch im VG klären kann, also warum diese Zeiten als förderliche Zeiten anzusehen sind. Man kann also Überzeugungsarbeit leisten und bekommt nicht den Stempel der will ja nur mehr Geld aufgedrückt.
Der Nachteil ist, dass evtl. in der Analyse der VGs die Entscheidungsträger sich gegen den besten Kandidaten entscheiden und den billigsten nehmen.
Wir pflegen grundsätzlich in VGs dieses Thema anzusprechen.
Und ich würde sagen, dass es eher Nachteilig ist, wenn man damit erst rumkommt, wenn man auf Platz 1 gesetzt ist.

martin0312

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Danke dir für die Antwort!