Autor Thema: Grundsatz-oder Richtlinienentscheidungen bei E 11  (Read 3631 times)

Mephisto

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Guten Morgen!

Nach einiger Zeit des interessierten Mitlesens habe ich heute ein eigenes Anliegen, bei dem mir vielleicht weitergeholfen werden kann.

Im Zuge von Stellenausschreibungen bin ich gerade mit Eingruppierungsfragen von Sachbearbeiter*innen befasst (nicht meine eigentlich Fachaufgabe).

Konkret geht es um die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 11 und die Erfüllungen von Merkmalen zur Heraushebung aus E 9c. Im Zuge der Recherche bin ich auf dieses Dokument der Gewerkschaft ver.di gestoßen: https://ver-und-entsorgung.verdi.de/++file++5968e494e58deb02f1006ea6/download/%C3%9Cberblick%20unbestimmt%20Rechtsbegriffe.pdf Darin heißt es dazu: "Die häufig von Arbeitgebern und Kommentaren zu Unrecht bereits in dieses Tarifmerkmal hineingelegte Anforderung, wonach Grundsatz-oder Richtlinienentscheidungen ergehen müssten, ist vom BAG ausdrücklich als tarifwidrig übertrieben verworfen worden." Leider ist diese Aussage nicht belegt oder näher ausgeführt worden.

So stellen sich mir nun die Fragen, ob diese Aussage tatsächlich so zutreffend ist und ob jemand im Forum ggf. entsprechende Urteile vorliegen hat, auf denen die Aussage von ver.di begründet sein könnte?

Vielen Dank vorab!