Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor voraus, der zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln (§ 20 BLV). Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen (§ 19 Abs. 3 BLV).
Ich gehe davon aus, dass du dein vierjähriges IT-Bachelorstudium auch erfolgreich abgeschlossen hast. Offensichtlich befindest du dich in deinem 13. Monat einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit eines Beamten derselben Laufbahn entspricht. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst würdest du dementsprechend am 1. Oktober 2021 erfüllen.