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Home-Office Pflicht

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was_guckst_du:
hier ein Auszug des nun gültigen § 28b Infektionsschutzgesetzes

(7) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Danach besteht nun einerseits die gesetzliche Verpflichtung des AG, HomeOffice anzubieten, wenn keine betriebl. Gründe entgegenstehen und andererseits, die gesetzliche Verpflichtung des AN, ein solches Angebot anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Spid:
Die Gründe für den AN sind ja nicht näher qualifiziert, weshalb die allermeisten Vorbringungen als "Gründe" herhalten können.

Unknown:
Keine IT-Infrastruktur oder keine technische Möglichkeit (VPN, Virtual Desktop oder Laptops) sich von zu Hause in das Netz einzuwählen, müsste doch aus Arbeitgebersicht ausreichen um es hinreichend zu begründen, dass kein HO möglich ist und sollte doch als zwingender betriebsbedingter Grund entgegenstehen.
Das ist doch butterweich formuliert und mehr schlecht als recht.
Wie soll ein Beamter / AN dagegen vorgehen? Die Verwaltung ist träge und wird sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht für die HO Belange des Mitarbeiters interessieren.

Spid:
Das ist so butterweich formuliert, damit dagegen nicht in großem Umfang geklagt wird.

acer:
sanktionsmöglichkeiten sollen ja auch fehlen hab ich gehört, also war es wieder nur was um sich aufzuspielen von seiten der politik.....

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