Außerdem ist das Gesetz dafür viel zu weich formuliert, wie du weißt. Deshalb machen Klagen seitens des AG keinen Sinn, mithin gibt es auch keine.
Beim Arbeitsschutz sieht es ja aber, wie Du selbst ausgeführt hast, ganz anders aus. Und dennoch: Keine Klagen. Komisch.