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Home-Office Pflicht

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Spid:

--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 12:52 ---
--- Zitat von: Spid am 12.05.2021 11:48 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 11:36 ---
--- Zitat von: Spid am 12.05.2021 11:29 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 11:16 ---
--- Zitat von: Spid am 12.05.2021 11:07 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 11:01 ---Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?

--- End quote ---
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?

--- End quote ---

Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.

Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.

Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.

Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":

https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/

--- End quote ---

Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.

--- End quote ---

Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.

Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.

Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.

--- End quote ---

Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?

Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.

--- End quote ---

Diese verbrecherische Ausbeutung der AN interessiert offenbar niemanden. Oder wo sind dazu Klagen anhängig oder entschieden?

--- End quote ---

Ob sich jemand dafür interessiert, ist für die Geltung von Recht völlig unbeachtlich. Wo wären denn anhängige oder entschiedene Klagen, in denen ein AG sog. Homeoffice gegen einen AN durchgesetzt hätte, der aus Gründen ein entsprechendes Angebot des AG nicht angenommen hat?

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Spid am 12.05.2021 13:03 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 12:52 ---
--- Zitat von: Spid am 12.05.2021 11:48 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 11:36 ---
--- Zitat von: Spid am 12.05.2021 11:29 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 11:16 ---
--- Zitat von: Spid am 12.05.2021 11:07 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 11:01 ---Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?

--- End quote ---
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?

--- End quote ---

Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.

Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.

Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.

Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":

https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/

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Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.

--- End quote ---

Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.

Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.

Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.

--- End quote ---

Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?

Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.

--- End quote ---

Diese verbrecherische Ausbeutung der AN interessiert offenbar niemanden. Oder wo sind dazu Klagen anhängig oder entschieden?

--- End quote ---

Ob sich jemand dafür interessiert, ist für die Geltung von Recht völlig unbeachtlich. Wo wären denn anhängige oder entschiedene Klagen, in denen ein AG sog. Homeoffice gegen einen AN durchgesetzt hätte, der aus Gründen ein entsprechendes Angebot des AG nicht angenommen hat?

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Da braucht es keine Klagen seitens der AG. Dafür gibt es das Querulantenbuch.

Und eine Person die sich innerhalb der Ausgangsperre außerhalb seiner Wohnung, alleine im Wald aufhält, ist ein verbrecherischer Pandemietreiber...  ;)

Dienstbeflissen:
Außerdem ist das Gesetz dafür viel zu weich formuliert, wie du weißt. Deshalb machen Klagen seitens des AG keinen Sinn, mithin gibt es auch keine.

Beim Arbeitsschutz sieht es ja aber, wie Du selbst ausgeführt hast, ganz anders aus. Und dennoch: Keine Klagen. Komisch.

BAT:

--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 12:54 ---
Es geht wie gesagt um das Personal, das aufgrund des Willens weniger dann auch ins Büro muss. Hinzu kommen die Fahrten in und aus dem Büro. Deswegen sollte jeder, der kann, zuhause arbeiten. Ich weiß auch echt nicht was daran so schlimm ist. Und es macht ja auch fast jeder. Bei den Verweigerern handelt es sich um eine nicht nennenswerte Größe die auf ihr Recht beharrt und denen es egal ist, dass andere darunter leiden müssen.

--- End quote ---

Wenn es nicht nennenswert ist, warum wird es dann genannt!

Schlimm ist die fehlende Flexibilität bei Personen wie dir, die für Lösungen offen sind, aber nur jene akzeptieren, die einem in den Kram passt; obwohl andere Optionen bestehen. Das ist ein formeller Grund, kein materieller, aber Sinnbild unseres Versagens in der Krise.

Dienstbeflissen:
Diejenigen Länder die verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind haben doch noch viel restriktivere Maßnahmen umgesetzt, deren Umsetzung kein bisschen flexibel gehandhabt wurde.

Flexibilität hätte man eher bei der Beschaffung des Impfstoffes an den Tag legen sollen und nicht bei der Frage ob ich andere durch egoistisches Handeln gefährde..

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