Autor Thema: Home-Office Pflicht  (Read 35540 times)

Spid

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« Antwort #150 am: 13.05.2021 21:16 »
Du lehnst also die Annahme ab, daß Gesetze allgemeinverbindlich sind und somit zu befolgen sind? Wer ist denn dann der Querulant?

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« Antwort #151 am: 13.05.2021 21:21 »
Meine Meinung zu einer derartigen, sich selbst disqualifizierende Fragestellung, hatte ich bereits geäußert.

Gesetze gelten dort wo sie gelten und sind natürlich dort zu befolgen wo sie gelten. Aber niemand sollte dabei seinen inneren Kompass verlieren der ihm hoffentlich die richtige Orientierung gibt. Davon gab es leider Mitte des 20. Jahrhunderts, speziell in Deutschland, zu wenige.

Spid

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« Antwort #152 am: 13.05.2021 21:27 »
Mir ist Deine Meinung egal.

Also sind Gesetze zu befolgen. Damit erübrigt sich jede Diskussion darüber, daß die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zwingend zu befolgen sind und das Verlangen, dies zu tun, eine Selbstverständlichkeit darstellt - und zwar völlig unabhängig davon, was Du von ihnen hältst.

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« Antwort #153 am: 13.05.2021 21:35 »
Ja, genau wie es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die max. Höhe der Hecke des Nachbarn dem örtlichen Bebauungsplans entspricht. Und wenn sie 3cm höher ist, ist es eine Selbstverständlichkeit zu Verlangen, dass die Höhe gekürzt wird. Aber ganz ganz schnell.

Spid

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« Antwort #154 am: 13.05.2021 21:40 »
Unser Rechtssystem beruht auf Normbefolgung und -durchsetzung. Das kannst Du gut oder schlecht finden, es ändert nichts daran.

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« Antwort #155 am: 13.05.2021 21:55 »
Unser Rechtssystem beruht auf Normbefolgung und -durchsetzung. Das kannst Du gut oder schlecht finden, es ändert nichts daran.

Normen geben wir uns als Gemeinschaft ja selber und sind nicht deren Gefangene. Sie sind also von Menschen gemacht und damit potenziell fehlerhaft. Gleichfalls sind sie auch - anders als Naturgesetze - änderbar und man muss auch nicht alle für gut befinden und in jedem Detail einhalten. Zumindest ist die Nutzung einer Grauzone durchaus möglich, manchmal sogar geboten.

Spid

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« Antwort #156 am: 13.05.2021 21:59 »
Ob Gesetze fehlbar oder/und änderbar sind, ändert nichts an deren Geltung und Durchsetzbarkeit. Sie sind einzuhalten, egal, was man davon hält. Ein Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Regelungen ist keine Grauzone. Es ist ein Verstoß.

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« Antwort #157 am: 13.05.2021 22:04 »
Wenn Die Missachtung der Norm, einem höheren Zweck dient, nämlich dem Schutz von Leben um Gesundheit, dann stehe ich auch zu der Missachtung und trage auch die Konsequenzen die aus der Missachtung erwachsen.

Spid

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« Antwort #158 am: 13.05.2021 22:15 »
Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen dienen aber gerade eben dem Schutz von Leben und Gesundheit, sie dienen also dem behaupteten „höheren Zweck“. Zudem geht es ja nicht einmal um die Mißachtung selbst, sondern Du verlangst von anderen, daß sie die Mißachtung und damit die Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens im Namen Deines „höheren Zwecks“ hinnehmen - ansonsten sind es „Querulanten“. Also ist nach Deiner Lesart nicht derjenige ein Querulant, der deviant oder delinquent handelt, sondern derjenige, der sich nicht aufgrund des delinquenten Verhaltens anderer an seiner Gesundheit schädigen lassen möchte. Und das bringt uns wieder zu „Krieg ist Frieden - Freiheit ist Sklaverei - Unwissenheit ist Stärke“ ergänzt um „Normbefolgung ist Querulantentum“.

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« Antwort #159 am: 13.05.2021 22:29 »
Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen dienen aber gerade eben dem Schutz von Leben und Gesundheit, sie dienen also dem behaupteten „höheren Zweck“. Zudem geht es ja nicht einmal um die Mißachtung selbst, sondern Du verlangst von anderen, daß sie die Mißachtung und damit die Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens im Namen Deines „höheren Zwecks“ hinnehmen - ansonsten sind es „Querulanten“. Also ist nach Deiner Lesart nicht derjenige ein Querulant, der deviant oder delinquent handelt, sondern derjenige, der sich nicht aufgrund des delinquenten Verhaltens anderer an seiner Gesundheit schädigen lassen möchte. Und das bringt uns wieder zu „Krieg ist Frieden - Freiheit ist Sklaverei - Unwissenheit ist Stärke“ ergänzt um „Normbefolgung ist Querulantentum“.
Arbeitsschutzrechtliche Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit. Das ist unstrittig. Arbeiten zuhause und damit weniger Kontakte und in der Folge ein geringeres Infektionsgeschehen schützt die Gesundheit um ein vielfaches mehr. Das ist genauso unstrittig. So einfach ist das.

Wer aufgrund irgendwelcher Gründchen ins Büro fährt, gefährdet seine eigene Gesundheit, die Gesundheit anderer und eine baldige Rückkehr zur Normalität. Sich dann auch noch auf angebliche Verstöße des Arbeitsschutzes zu berufen, ist schon beinahe zynisch.

Zudem werden die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten in dem wir neben den obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen, informieren und ertüchtigen - so gut es geht. So einfach ist das.

 

Spid

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« Antwort #160 am: 13.05.2021 22:50 »
Neben dem Umstand, daß es in keinster Weise unstrittig wäre, daß man weniger Kontakte hätte, wenn man zuhause arbeitete und nicht im Büro - genau genommen ist es nicht nur nicht unstrittig, sondern in dieser Pauschalität auch schlicht falsch - ist es auch in keinster Weise unstrittig, daß das eine die Gesundheit mehr schütze als das andere. Beides ist aber unerheblich, weil die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eben nicht disponibel sind. So einfach ist das.

Wenn ein Arbeitsplatz ungeeignet ist, ist er ungeeignet - völlig egal, wie sehr Ihr informiert oder ertüchtigt. Wird er dennoch genutzt, werden die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eben nicht eingehalten. So einfach ist das. Das einzige, was durch Information und Befähigung - und zwar hinreichend und nicht „so gut es geht“ - berührt wird, ist der Umstand, ob der Verstoß 1. dem AG zuzurechnen und 2. dieser deshalb zu maßregeln wäre. So einfach ist das.

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« Antwort #161 am: 13.05.2021 22:57 »
Der mobile Arbeitsplatz zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er mobil ist. Ein mobiler Arbeitsplatz ist mit der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung stets geeignet, da die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen an näherungsweise unendlichen Orten unmöglich ist.

Wenn 99 Personen Meinung A vertreten und 1 Person Meinung B dann sind die Meinungen strittig, stimmt.

Spid

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« Antwort #162 am: 13.05.2021 23:23 »
Ob ein mobiler Arbeitsplatz mobil ist, wird wohl zutreffend sein, kann aber dahingestellt bleiben, da es nicht darauf ankommt, ob der gewählte Arbeitsplatz beweglich oder unbeweglich ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob er vom AG festgelegt oder durch den AN gewählt wird oder ob er sich immer am selben Ort befindet. Es kommt darauf an, ob er geeignet ist. Dies wird er nicht durch eine Gefährdungsbeurteilung, sondern vielmehr wird in dieser beurteilt, ob dies der Fall sein könnte und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Gefährdungen abzuwenden - und das auch nur in Form einer gerichtlich vollständig überprüfbaren Rechtsmeinung, die an sich nicht einmal Indizwirkung für die Geeignetheit hat.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #163 am: 13.05.2021 23:31 »
Ob ein mobiler Arbeitsplatz mobil ist, wird wohl zutreffend sein, kann aber dahingestellt bleiben, da es nicht darauf ankommt, ob der gewählte Arbeitsplatz beweglich oder unbeweglich ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob er vom AG festgelegt oder durch den AN gewählt wird oder ob er sich immer am selben Ort befindet. Es kommt darauf an, ob er geeignet ist. Dies wird er nicht durch eine Gefährdungsbeurteilung, sondern vielmehr wird in dieser beurteilt, ob dies der Fall sein könnte und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Gefährdungen abzuwenden - und das auch nur in Form einer gerichtlich vollständig überprüfbaren Rechtsmeinung, die an sich nicht einmal Indizwirkung für die Geeignetheit hat.
Aus Sicht des AG ist der mobile Arbeitsplatz immer geeignet. Natürlich nur dann, wenn er unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung geeignet ist. Das ist ein mobiler Bildschirmarbeitsplatz  aber an fast allen stellen. Ein Surfbrett eher nicht, eine Parkbank passt eher schon. Er kann ja alle 10 Minuten eine Runde um den nahegelegenen Baum drehen. Und deshalb ist es abwegig, dass ein AN aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Regeln des Arbeitsschutzes nicht mobil arbeiten will und damit auch kein Grund im Sinne des Gesetztes mit dem langen Namen.

Spid

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« Antwort #164 am: 13.05.2021 23:44 »
Die Sicht des AG ist aber lediglich dessen - in diesem Falle falsche - Rechtsmeinung, zumal es bei Maßnahmen auch nicht darauf ankommt, ob sie ggfs. als Ausgleich geeignet wären, sondern ob sie tatsächlich getroffen werden. Auf die Zehen stellen des Fußes beim Sitzen auf der Parkbank, um den auf den Knien ruhenden Laptop in Waage zu halten, zu tiefes Sitzen auf der Couch am viel zu niedrigen Couchtisch mit entsprechender Zwangshaltung, Sitzen auf ungefedertem Stuhl am Eßtisch, fehlende Handballenauflage, falsche Beleuchtung, falsche Winkel und Abstände, fehlende Bewegungsflächen dürften zahlreiche „Arbeitsplätze“ charakterisieren. Vier davon können nur bei seltener Exposition überhaupt durch Maßnahmen ausgeglichen werden.