Autor Thema: Home-Office Pflicht  (Read 35510 times)

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #195 am: 14.05.2021 14:00 »
Daß Dir für Deinen „höheren Zweck“ Gefährdungen von Leib und Leben der AN gleichgültig sind, haben wir ja schon festgestellt und daß Du in Deiner selbstverliebten Verbohrheit Dich selbst und Deinen „höheren Zweck“ über den Gesetzen stehend siehst, war auch klar.

HO ist für den AN nicht verbindlich, wenn es geht. Er braucht lediglich Gründe, um ein entsprechendes Angebot abzulehnen. Diese müssen nicht in der Durchführbarkeit liegen.
Zum Glück vertrittst Du hier eine absolute Mindermeinung, die deswegen vollkommen unbeachtlich ist. Genauso wie abweichende Meinungen zu Chemtrails oder Reptiloide.

Gesundheit und Leben sind überragende Rechtsgüter deren Schutz so wichtig ist, dass sie selbst die aktuell extremen Einschränkungen rechtfertig.

Die Bestimmungen zu Bildschirmarbeitsplätzen sind ganz nett aber im Verhältnis vollkommen belanglos. Und jeder der das anders sieht verlängert indirekt die Einschränkungen der Freiheitsrechte und hält seine Mitbürger in Geiselhaft.

Geltendes Recht ist vor allem eines: gültig, allgemeinverbindlich und einzuhalten. So einfach ist das.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #196 am: 14.05.2021 14:01 »
Da aktuell Millionenfach im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft im Home-Office gearbeitet wird, scheint es die Regel zu sein, dass Arbeitnehmer (Büroarbeiter) Arbeitsschutzkonform in Ihren eigenen vier Wänden arbeiten können.
... oder dies unter Missachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen auf nicht geeigneten Arbeitsplätzen tun.

Eben. Und das wird ein zahlenmäßig nicht unbedeutendes Phänomen sein.

CmdrMichael

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #197 am: 14.05.2021 14:23 »
Es steht den Mitarbeitern ja frei, sich darüber beim Arbeitgeber/Dienstherren, bzw. Betriebs-/Personalrat zu beschweren. Bei uns bekommt jeder Mitarbeiter ein Informationsheft zum Arbeitsschutz nach Einstellung und muss unterschreiben, dass er es gelesen hat. Falls eine Einhaltung nicht möglich sein sollte, soll er sich an seinen Vorgesetzten wenden. Als Vorgesetzter ist man natürlich selbst weiter in der Pflicht. Aber beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter erstmal selbst für die Einrichtung seines Arbeitsplatzes verantwortlich.

Wie groß das Problem ist, wird man vermutlich erst in 1-5 Jahren an den Statistiken der Krankenkassen ableiten können, um wie viel sich die Zahl der typischen Arbeitserkrankungen geändert hat.
Auf einige wirkt sich Home-Office sicherlich negativ aus, bei anderen positiv. So habe ich erst letztens bei uns im Dienst einen früher übergewichtigen Kollegen getroffen, der nun sehr sportlich aussah. Der Kollege hat einfach seine zweimal eine Stunde Pendelzeit am Tag zum Dienst nun durch eine Stunde Sport im Home-Office ersetzt.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #198 am: 14.05.2021 14:43 »
Der AN braucht sich nicht beschweren, er kann dann einfach das Angebot des AG, zu Hause zu arbeiten, ablehnen. Ist der AG anderer Auffassung, muß er versuchen, das vor dem ArbG durchzusetzen. Das stand - außer für Apologeten von Ausbeuterbetrieben - auch gar nicht infrage. Es ist schließlich sein gutes Recht. Einzig für @Dienstbeflissen ist ein Einfordern essentieller AN-Rechte Querulantentum.

CmdrMichael

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #199 am: 14.05.2021 16:10 »
Gab es denn irgendwo Anweisungen von Home-Office? Oder gab es bislang nur Angebot von Arbeitgebern des ÖD?

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #200 am: 14.05.2021 17:51 »
Der AN braucht sich nicht beschweren, er kann dann einfach das Angebot des AG, zu Hause zu arbeiten, ablehnen. Ist der AG anderer Auffassung, muß er versuchen, das vor dem ArbG durchzusetzen. Das stand - außer für Apologeten von Ausbeuterbetrieben - auch gar nicht infrage. Es ist schließlich sein gutes Recht. Einzig für @Dienstbeflissen ist ein Einfordern essentieller AN-Rechte Querulantentum.
Ich bin mit Nichten der Einzige, der das so sieht.

Zumal es den Leuten nur darum geht sich zu beklagen. Aktuell geht es halt ums Homeoffice, morgen um irgend eine angenommen Ungleichbehandlung übermorgen um einen zu hoch angebauten Toilettensitz.
Es sind vor allem immer die gleichen die derartig auffallen.

Das ist echt eine so richtig deutsche Diskussion.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #201 am: 14.05.2021 17:57 »
Das Einfordern essentieller AN-Rechte ist eher kein deutsches Phänomen, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #202 am: 14.05.2021 18:05 »
„Die Bezeichnung „Querulant“ tauchte bereits 1793 in der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten auf. Man verstand darunter „Prozessierer, Rechthaber und Krakeeler“, die den Gerichten Schwierigkeiten bereiten..“

Zum Glück geht es nur um vlt. 5% die unbedingt ihr Recht durchsetzten wollen. Ein großer Teil arbeitet zuhause mutmaßlich unter Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes. Wahrscheinlich weil der Großteil selber ganz gut unterscheiden kann zwischen richtig und falsch.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #203 am: 14.05.2021 18:08 »
AN brauchen hier überhaupt nichts durchsetzen. Sie lehnen einfach das Angebot des AG unter Verweis auf Gründe ab. Ein Gericht würde dann ein AG beschäftigen, der meint, dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #204 am: 14.05.2021 18:21 »
 https://www.merkur.de/wirtschaft/homeoffice-pflicht-regelung-arbeitgeber-beschaeftigte-mitarbeiter-arbeitsrecht-muenchen-zr-90473299.html

Arbeitsschutz im Homeoffice ist nichtmal erwähnt und zumindest theoretisch könnte der AG auch davon ausgehen, das sie Gründe nicht zu treffen und entsprechend auf Homeoffice bestehen. Dann kann der AN ja klagen.

„Wenn Arbeitnehmer Gründe haben, nicht im Homeoffice arbeiten zu können, können Arbeitgeber sie letztlich nicht dazu zwingen. Etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen oder Sanktionen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder gar Kündigung, dürften unwirksam sein. Nur bei Fehlen entgegenstehender Gründe auf Seiten des Mitarbeiters kann der Arbeitgeber Homeoffice-Arbeit in der Theorie mit solchen Mitteln durchsetzen. Das macht aber nur Sinn, wenn das Unternehmen sich sehr sicher ist, dass es aufseiten des Mitarbeiters keine entgegenstehenden Gründe gibt.“
« Last Edit: 14.05.2021 18:27 von Dienstbeflissen »

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #205 am: 14.05.2021 18:31 »
Welche Relevanz soll irgendein Zeitungsartikel haben?

Der AG kann bestehen, auf was er will. Das ficht den AN doch nicht an. AG bietet HO an -> AN lehnt unter Verweis auf Gründe ab, muß diese gegenüber dem AG nicht einmal benennen -> der AG „besteht“ auf HO -> der AN lacht sich kaputt.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #206 am: 14.05.2021 18:37 »
Der interviewte Fachanwalt für Arbeitsrecht sieht das anders. Wie kommt Du darauf, der AN müsste die Gründe nicht nennen? Dann würde die ganze Regelung nichts bringen und ggf. bestehende Gründe könnte auch nicht durch Hilfe des AG abgestellt werden.

Spid

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« Antwort #207 am: 14.05.2021 18:48 »
Was kann ich denn dafür, daß Du ein Interview verlinkst, das Du entweder nicht verstanden hast oder in dem jemand Unfug erzählt?

Woraus sollte sich eine Rechtspflicht zur Benennung der Gründe gegenüber dem AG ergeben?

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #208 am: 14.05.2021 18:52 »
Was kann ich denn dafür, daß Du ein Interview verlinkst, das Du entweder nicht verstanden hast oder in dem jemand Unfug erzählt?

Woraus sollte sich eine Rechtspflicht zur Benennung der Gründe gegenüber dem AG ergeben?
Das neue Gesetz zielt darauf ab mehr Menschen ins Homeoffice zu bringen, deshalb sind ja nun eben auch AN verpflichtet das angebotenen Homeoffice anzunehmen. Es sei den es sprächen wichtige Gründe dagegen. Wenn der AG danach fragt sollte der AN die Gründe schon nennen, sonst liegen wahrscheinlich keine vor und Homeoffice wird durchgesetzt. Büro zu für den AN. Das volle Programm. Entweder es liegt dann Annahmeverzug durch den AG vor oder der AN hat bei seinen Gründen geirrt. Verarschen lassen würde ich mich sicher nicht.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #209 am: 14.05.2021 19:02 »
Es gibt also keine Rechtspflicht. Wichtiger Gründe bedarf es für die Ablehnung des Angebots des AG durch den AN nicht. Er braucht lediglich Gründe. Und da keine Rechtspflicht des AN besteht, die Gründe gegenüber dem AG zu offenbaren und sie ihn auch überhaupt nichts angehen, gibt es auch keinen Grund, dies zu tun. Der AN hat auch keinen Anspruch darauf, daß der AG ihm gegenüber die dringenden betrieblichen Gründe offenbart, aus denen er dem AN nicht anbietet, in seiner Wohnung zu arbeiten. Derlei ist in zivilrechtlichen Beziehungen schlicht nicht vorgesehen. In einer Kündigung muß der AG zu deren Wirksamkeit ja auch keinen Grund benennen, obwohl er nach dem KSchG einen braucht.