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Home-Office Pflicht

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Spid:

--- Zitat von: Dienstbeflissen am 14.05.2021 12:53 ---
--- Zitat von: Spid am 14.05.2021 12:41 ---Daß Dir für Deinen „höheren Zweck“ Gefährdungen von Leib und Leben der AN gleichgültig sind, haben wir ja schon festgestellt und daß Du in Deiner selbstverliebten Verbohrheit Dich selbst und Deinen „höheren Zweck“ über den Gesetzen stehend siehst, war auch klar.

HO ist für den AN nicht verbindlich, wenn es geht. Er braucht lediglich Gründe, um ein entsprechendes Angebot abzulehnen. Diese müssen nicht in der Durchführbarkeit liegen.

--- End quote ---
Zum Glück vertrittst Du hier eine absolute Mindermeinung, die deswegen vollkommen unbeachtlich ist. Genauso wie abweichende Meinungen zu Chemtrails oder Reptiloide.

Gesundheit und Leben sind überragende Rechtsgüter deren Schutz so wichtig ist, dass sie selbst die aktuell extremen Einschränkungen rechtfertig.

Die Bestimmungen zu Bildschirmarbeitsplätzen sind ganz nett aber im Verhältnis vollkommen belanglos. Und jeder der das anders sieht verlängert indirekt die Einschränkungen der Freiheitsrechte und hält seine Mitbürger in Geiselhaft.

--- End quote ---

Geltendes Recht ist vor allem eines: gültig, allgemeinverbindlich und einzuhalten. So einfach ist das.

Spid:

--- Zitat von: FGL am 14.05.2021 13:48 ---
--- Zitat von: CmdrMichael am 14.05.2021 13:29 ---Da aktuell Millionenfach im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft im Home-Office gearbeitet wird, scheint es die Regel zu sein, dass Arbeitnehmer (Büroarbeiter) Arbeitsschutzkonform in Ihren eigenen vier Wänden arbeiten können.
--- End quote ---
... oder dies unter Missachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen auf nicht geeigneten Arbeitsplätzen tun.

--- End quote ---

Eben. Und das wird ein zahlenmäßig nicht unbedeutendes Phänomen sein.

CmdrMichael:
Es steht den Mitarbeitern ja frei, sich darüber beim Arbeitgeber/Dienstherren, bzw. Betriebs-/Personalrat zu beschweren. Bei uns bekommt jeder Mitarbeiter ein Informationsheft zum Arbeitsschutz nach Einstellung und muss unterschreiben, dass er es gelesen hat. Falls eine Einhaltung nicht möglich sein sollte, soll er sich an seinen Vorgesetzten wenden. Als Vorgesetzter ist man natürlich selbst weiter in der Pflicht. Aber beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter erstmal selbst für die Einrichtung seines Arbeitsplatzes verantwortlich.

Wie groß das Problem ist, wird man vermutlich erst in 1-5 Jahren an den Statistiken der Krankenkassen ableiten können, um wie viel sich die Zahl der typischen Arbeitserkrankungen geändert hat.
Auf einige wirkt sich Home-Office sicherlich negativ aus, bei anderen positiv. So habe ich erst letztens bei uns im Dienst einen früher übergewichtigen Kollegen getroffen, der nun sehr sportlich aussah. Der Kollege hat einfach seine zweimal eine Stunde Pendelzeit am Tag zum Dienst nun durch eine Stunde Sport im Home-Office ersetzt.

Spid:
Der AN braucht sich nicht beschweren, er kann dann einfach das Angebot des AG, zu Hause zu arbeiten, ablehnen. Ist der AG anderer Auffassung, muß er versuchen, das vor dem ArbG durchzusetzen. Das stand - außer für Apologeten von Ausbeuterbetrieben - auch gar nicht infrage. Es ist schließlich sein gutes Recht. Einzig für @Dienstbeflissen ist ein Einfordern essentieller AN-Rechte Querulantentum.

CmdrMichael:
Gab es denn irgendwo Anweisungen von Home-Office? Oder gab es bislang nur Angebot von Arbeitgebern des ÖD?

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