Ist bei uns ähnlich. Bei den Akten heißt es noch, dass der Bedienstete diese nur ins HO mitnehmen "darf", wenn er dafür sorgt, dass diese sicher verschlossen gelagert und vor dem Zugriff Dritter sicher sind. Nur, was ist dann z.b. bei einem Einbruch oder wenn ein Familienmitglied "unangemeldet" reinkommt und einen Blick auf eine Akte erhascht?
Hinzu kommt, für eine Woche Arbeit muss man einen ganz schönen Berg an Akten mitnehmen, denn ohne Akte kann man schlicht nichts machen. Also ist der schwarze Peter und Risiko dann wieder beim AN.
Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.