Home-Office Pflicht

Begonnen von was_guckst_du, 25.04.2021 14:20

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WasDennNun

Zitat von: Solitair in 08.05.2021 17:10
Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass es inzwischen eine HO-Pflicht gibt.
In der Tat habe ich noch nicht mitbekommen, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die den AN verpflichtet HO gegen seinen Willen zu machen.
Wie Spid ausführte: Es gibt eine Millionen Gründe, die ich aufführen kann, warum ich kein HO mache und der AG kann dann Rumpelstilzchen spielen und Anweisungen geben, die ich getrost ignorieren kann, weil sie nicht mit seinem Direktionsrecht gedeckt sind.

Zitat von: Solitair in 08.05.2021 17:43
Diese Gründe gibt es auch bei uns. Räumliche Enge etwa. Das Problem ist, dass auch vor der HO-Pflicht bereits seitens der Leitung stark auf das HO gedrängt wurde.
Da es keine Pflicht gibt, kann der AG zwar drängen, aber was will er denn machen, wenn ich mich dem nicht dem Beuge?

Davon ab, ich persönlich genieße es, dass mein AG uns HO ermöglicht und wir absolut flexibel (in Absprache mit der Leitung) HO machen können, wie wir AN es wollen.
Wobei ich auch gerne halbe halbe arbeite.

Dienstbeflissen

Klar kann man auch jeden Tag ins Büro kommen, wenn man (erfundene) Gründe hat und scharf auf einem Eintrag im Querulanten-Buch ist..

WasDennNun

Zitat von: Dienstbeflissen in 09.05.2021 20:46
Klar kann man auch jeden Tag ins Büro kommen, wenn man (erfundene) Gründe hat und scharf auf einem Eintrag im Querulanten-Buch ist..
Zitat von: Solitair in 08.05.2021 15:57Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 10.05.2021 08:21
Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.

Ja, ist man.

Spid

Nein. Die Regelungen zum Arbeitsschutz bestehen nicht zum Spaß. Wenn der AN im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluß kommt, daß mobiles Arbeiten in seinem Haushalt nicht normkonform durchzuführen ist, liegt der Ball wieder beim AG. Der kann dann ja die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes anbieten. Oder sind wir jetzt bei der Wiggumschen Regel, daß man immer nur das neueste Gesetz durchsetzt?

Organisator

Doch ;)
Kannnicht, Willnicht, Rummaulen ist der Querulant, der sich auf Ergonomie beruft, ohne zu wissen, was es ist.

Der, der überhaupt weiß, was eine Gefährdungsbeurteilung ist und diese auch entsprechend durchführt, bringt den Arbeitgeber in die Pflicht.

Spid

Der ist ohnehin in der Pflicht, denn die Sicherstellung hinreichender Arbeitsbedingungen ist AG-Aufgabe. Dieser müßte die Arbeitsumgebung in der häuslichen Umgebung jedenfalls beurteilen, entweder durch geschultes Personal oder den entsprechend befähigten AN. Liegen die Mindestarbeitsbedibgungen nicht vor, ist der AG ja bereits gehindert, dem AN ein entsprechendes Angebot zu machen. Ein AN, der darauf hinweisen und auf Gründe verweisen muß, ist ja bereits Opfer eines entsprechenden Ausbeuter-AG, dem die Gesundheit seiner AN völlig egal ist.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 10.05.2021 09:41
Zitat von: WasDennNun in 10.05.2021 08:21
Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.

Ja, ist man.
Nö, das ist für mich nur jemand, der sich nicht ins HO zwingen lassen will.

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 10.05.2021 12:58
Zitat von: Organisator in 10.05.2021 09:41
Zitat von: WasDennNun in 10.05.2021 08:21
Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.

Ja, ist man.
Nö, das ist für mich nur jemand, der sich nicht ins HO zwingen lassen will.


Na dann soller das doch auch sagen. Muss ja keiner von Zuhaus arbeiten und bei machen ists praktisch nicht umsetzbar, aus ganz verschiedenen Gründen.

CmdrMichael

Zitat von: Spid in 10.05.2021 11:32
Der ist ohnehin in der Pflicht, denn die Sicherstellung hinreichender Arbeitsbedingungen ist AG-Aufgabe.
Nur wenn man offiziell Telearbeit macht. Wenn das Corona Home-Office vom Arbeitgeber als "Mobiles Arbeiten" definiert wird, muss er erstmal nichts bezüglich der Arbeitsbedingungen sicherstellen. Ein Mobiles Arbeiten kann ja grundsätzlich auch im Zug / am Flughafen / im Cafe erfolgen, wo der Arbeitgeber auch keinen Einfluss auf die Arbeitsergonomie hat.

Solitair

Bei uns heißt das offiziell Telearbeit.

Spid

Zitat von: CmdrMichael in 10.05.2021 13:56
Zitat von: Spid in 10.05.2021 11:32
Der ist ohnehin in der Pflicht, denn die Sicherstellung hinreichender Arbeitsbedingungen ist AG-Aufgabe.
Nur wenn man offiziell Telearbeit macht. Wenn das Corona Home-Office vom Arbeitgeber als "Mobiles Arbeiten" definiert wird, muss er erstmal nichts bezüglich der Arbeitsbedingungen sicherstellen. Ein Mobiles Arbeiten kann ja grundsätzlich auch im Zug / am Flughafen / im Cafe erfolgen, wo der Arbeitgeber auch keinen Einfluss auf die Arbeitsergonomie hat.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß die Anforderungen an den Arbeitsplatz beim mobilen Arbeiten andere wären als jene bei Telearbeit. Der AG kann diese lediglich anders organisatorisch umsetzen als ihm dies im Geltungsbereich der ArbStättV möglich wäre.

Dienstbeflissen

Ich lese hier nur mimimimi..

Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz und eine hohe Homeofficequote führt zu weniger Kontakten und in der Folge zu weniger Infektionen. Wenn man sich dem mit irgendwelchen vorgetäuschten Gründchen oder aus Nichtigkeite entziehen will ist man ein Querulant oder alternativ auch Spinner der ins besagte Buch eingetragen wird.

Es ist einfach: wer zuhause arbeiten kann, soll es machen. Zum Wohle aller.

Hinsichtlich des auf einmal für viele enorm wichtigen Themas Arbeitsschutz bei Bildschirmarbeitsplätzen klärt man die MA einfach auf und erstellt ne Gefährdungsbeurteilung. Da der AG beim mobilen Arbeiten kaum Einflussmöglichkeiten hat ist diese relativ knapp. Wo ist das Problem?



Spid

Da ist nichts knapp. Ein Arbeitsplatz ist entweder geeignet oder nicht geeignet, völlig egal, ob er von der ArbStättV erfasst wird oder nicht. Wir brauchen nicht wieder Zeiten, in denen kleine Kinderhände laufende Maschinen reparieren.

WasDennNun

Zitat von: Dienstbeflissen in 11.05.2021 23:11
Es ist einfach: wer zuhause arbeiten kann, soll es machen. Zum Wohle aller.
Richtig!
Und der AG soll es gefälligst ermöglichen und den MA stärken, in dem er ihm nicht in den Rücken fällt, wenn der MA durch die beengte Wohnsituation hier und da das Dienstgeheimnis nicht aufrechte erhalten kann.
Oder private Hardware illegalerweise genutzt wird.
Oder Akten in der nicht abschliesbaren Fahrradtasche transportiert werden.
oder....
man ist also Querulant, wenn man einfach mal die Dienstanweisungen befolgt und deswegen keine Möglichkeit zum HO sieht!