Autor Thema: Home-Office Pflicht  (Read 36066 times)

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #75 am: 12.05.2021 10:18 »
Ich wüsste nicht wer etwas anderes behauptet hätte.


Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #76 am: 12.05.2021 10:22 »
Dann ist "Querulant" oder alternativ "Spinner" jetzt Neusprech für Menschen, die auf die Einhaltung allgemeinverbindlicher und zwingend umzusetzender gesetzlicher Regelungen bestehen? Oder wie wäre Deine diesbezügliche Einlassung zu verstehen?

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #77 am: 12.05.2021 10:28 »
Genau!

Ich hatte doch bereits mitgeteilt, dass es natürlich Gefährdungsbeurteilungen für mobiles Arbeiten gibt, und diese eher knapp ausfallen, da der AG ja gerade beim mobilen Arbeiten keinen Einfluss auf den Arbeitsort hat. Außerdem werden die MA natürlich ausreichend informiert.


Aktuell ist das ganze ja gar kein Problem. Es liegt irgendwo im Promillebereich und betrifft halt Sonderlinge, die auch sonst eigenartig auffallen. Wäre es eines und gäbe es dazu eine hinreichende Anzahl an Klagen,  würde der Gesetzgeber entsprechend anpassen.

 


Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #78 am: 12.05.2021 10:32 »
Ich kann mir auch vorstellen, dass es zu dem Thema zukünftig eine Neuregelung geben wird. Aktuell gibt es aber wirklich wichtigere Fragen.

WasDennNun

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #79 am: 12.05.2021 10:37 »
Wenn Dienstgeheimnisse etc. geschützt werden müssen ist HO natürlich eher nicht möglich, zumindest wenn keine sicherer IT-Anbindung besteht.
Was hat den der Ton, der aus dem Lautsprecher kommt mit einer sicheren IT Verbindung zu tun.
Zitat
Solche Fälle sind jedoch auch eine Ausnahme. Es geht um die Maße der gesamten AN in Deutschland.
Die Ausnahme ist, dass ein MA sich an alle Vorgaben, die der AG vorgibt, halten kann, wenn er im HO ist.
Zitat
Und wenn jemand meint, dass er zuhause nicht arbeiten könne, weil sein heimischer Arbeitsplatz nicht den Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz genügt, dann ist er für mich ein Querulant oder alternativ ein Spinner.
Und wenn der AG meint, ich darf meinen heimischen Kopfhörer nicht mit dem Dienstlaptop koppeln um ViKos zu machen und man deswegen ins Bürp muss, ist wer Querulant?
Und wenn ich Unterlagen nicht mit nach Hause nehmen darf, weil ich kein abschließbares Büro und / oder  Koffer und / oder  Schrank habe ist wer Querulant?

Gut wenn man solche Vorgaben ignoriert und Top Arbeit im HO leistet.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #80 am: 12.05.2021 10:39 »
Genau!

Ich hatte doch bereits mitgeteilt, dass es natürlich Gefährdungsbeurteilungen für mobiles Arbeiten gibt, und diese eher knapp ausfallen, da der AG ja gerade beim mobilen Arbeiten keinen Einfluss auf den Arbeitsort hat. Außerdem werden die MA natürlich ausreichend informiert.


Aktuell ist das ganze ja gar kein Problem. Es liegt irgendwo im Promillebereich und betrifft halt Sonderlinge, die auch sonst eigenartig auffallen. Wäre es eines und gäbe es dazu eine hinreichende Anzahl an Klagen,  würde der Gesetzgeber entsprechend anpassen.

 


Ich empfehle dazu WD 6-3000 -149/16 vom 10.07.2017. Dort heißt es u.a.:
"Mobiles Arbeiten unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung. ...
Gleichwohl gilt hier das Arbeitsschutzgesetz. Insbesondere sei hier nochmals auf die Regelungen des § 3 Abs. 1 ArbSchG und des § 5 ArbSchG hingewiesen. Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichti-gung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Die allgemeine Pflicht aus § 5 ArbSchG erfordert eine Ermittlung von spezifischen Gefährdungen auch im Rahmen des Mobilen Arbeitens. Da jedoch im Rahmen des Mobilen Arbeitens eine Einrichtung fester Arbeitsplätze gerade nicht stattfindet und die Flexibilisierung der Arbeitsumstände das vorrangig angestrebte Ziel ist, liegt es in der Natur der Sache, dass auch Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung einen anderen Fokus einnehmen müssen. Die Beschäftigten trifft eine erhöhte Verantwortung nach § 15 Abs. 1 ArbSchG, selbst auf die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsvorschriften zu achten, da sie den überwiegenden Teil der Umstände ihrer Arbeit selbst bestimmen und die Arbeit außerhalb des arbeitgebereigenen „Herrschaftsbereichs“ verrichtet wird.
Der Arbeitgeber muss jedoch seinen Schutzpflichten weiterhin dadurch gerecht werden, dass er organisatorische Maßnahmen trifft und seinen Beschäftigten klare Verhaltensanweisungen gibt. Die Pflicht des Arbeitgebers nach § 12 Abs. 1 ArbSchG zur Unterweisung rückt stärker in den Vordergrund. Die Pflichten des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer über den eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken hinreichend zu informieren und diesbezüglich zu befähigen, erfahren eine stärkere Betonung."

Mithin nimmt also ein AN, der die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz ernstnimmt, seine besondere Verantwortung wahr - während ein AG, der lediglich "informiert" und nicht befähigt, seine Rechtspflicht sträflich vernachlässigt. Und das betrifft keinen Promillebereich, sondern schlicht alle AN, die jetzt "mobil" arbeiten sollen.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #81 am: 12.05.2021 10:44 »
Ich kann mir auch vorstellen, dass es zu dem Thema zukünftig eine Neuregelung geben wird. Aktuell gibt es aber wirklich wichtigere Fragen.

Also ist die Gesundheit der AN nicht wichtig? Wozu dann die HO-"Pflicht"?

BAT

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #82 am: 12.05.2021 10:49 »

Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.


Nein, es sind ALLE Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich auch nur bei oberflächlicher Betrachtung anbieten. Seien es die Lüfter in Schulen, die Masken, die Tests, die APP, beim ÖPNV und auch gesetzlich verbindliche Regelungen zum Arbeitsplatz in räumlicher und zeitlicher Hinsicht. ALLES davon wurde nicht mit der nötigen - oder als notwendig empfundenen - Stringenz gemacht.

Ich sehe in deiner Einstellung (also nicht alle Wege zu suchen) eher ein Teil als eine Lösung des Problems. Wobei ich eher davon ausgehe, daß hier eher verbissene Empfindlichkeiten aus der Ablehnung von HO vor Zeiten der Krise vorliegen. ;)



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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #83 am: 12.05.2021 10:50 »
Es wäre zukünftig zu prüfen inwieweit die aktuellen Regelungen zum Arbeitsschutz geeignet sind mobil arbeitende AN zu schützen. Dass aktuell landein landaus dagegen verstoßen wird und wie durch ein Wunder nicht alle zuhause tot vom Stuhl fallen stellt die Eignung ja vielleicht in Frage.

Mit Informieren meinte ich auch Befähigen, wobei im zugeben muss, dass dies auch von der Auffassungsgabe des Einzelnen abhängt.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #84 am: 12.05.2021 10:53 »

Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.


Nein, es sind ALLE Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich auch nur bei oberflächlicher Betrachtung anbieten. Seien es die Lüfter in Schulen, die Masken, die Tests, die APP, beim ÖPNV und auch gesetzlich verbindliche Regelungen zum Arbeitsplatz in räumlicher und zeitlicher Hinsicht. ALLES davon wurde nicht mit der nötigen - oder als notwendig empfundenen - Stringenz gemacht.

Ich sehe in deiner Einstellung (also nicht alle Wege zu suchen) eher ein Teil als eine Lösung des Problems. Wobei ich eher davon ausgehe, daß hier eher verbissene Empfindlichkeiten aus der Ablehnung von HO vor Zeiten der Krise vorliegen. ;)

Hier wurde noch nie HO abgelehnt oder kritisch gesehen. Die Frage hat sich nicht einmal gestellt. So etwas kommt eher dabei raus, wenn Juristen Unternehmen führen wollen. Uns geht es um das Ergebnis und nicht darum wo dieses erzielt wird. Ganz einfach.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #85 am: 12.05.2021 10:58 »
Es wurde viel zu lange nach milderen Mitteln sog. Lösungen gesucht und bei jeder Gelegenheit wurde man belehrt warum etwas juristisch nicht Möglich sei. Deswegen müssen wir noch immer mit Einschränkungen leben, während es anderswo schon wieder weitestgehend normal läuft. Vielen Dank!

BAT

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #86 am: 12.05.2021 10:59 »

 Uns geht es um das Ergebnis und nicht darum wo dieses erzielt wird. Ganz einfach.

Du hast dich gerade um 180 Grad gedreht. Also doch alle Wege offen zur Bekämpfung der Krise oder nur räumliche Trennung? Eine scheinbar nicht ganz klare und offen Unternehmenspolitik. Und damit offenbar Teil des Problems.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #87 am: 12.05.2021 10:59 »
Der Skandal ist, daß flächendeckend gegen den Arbeitsschutz verstoßen wird. Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz sind nicht disponibel, das hätte man bei der Ergänzung des IfSG regeln können, hat man aber nicht - und solange Arbeitsschutz nicht disponibel ist, ist jeder AG, der dagegen verstößt, ein verbrecherischer Ausbeuter und nicht etwa der AN, der seine Rechte einfordert, ein Querulant. So einfach ist das.

Jemanden zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu befähigen, geht deutlich über die reine Informationsvermittliung hinaus.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #88 am: 12.05.2021 11:01 »
Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?


Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #89 am: 12.05.2021 11:02 »
Der Skandal ist, daß flächendeckend gegen den Arbeitsschutz verstoßen wird. Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz sind nicht disponibel, das hätte man bei der Ergänzung des IfSG regeln können, hat man aber nicht - und solange Arbeitsschutz nicht disponibel ist, ist jeder AG, der dagegen verstößt, ein verbrecherischer Ausbeuter und nicht etwa der AN, der seine Rechte einfordert, ein Querulant. So einfach ist das.

Jemanden zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu befähigen, geht deutlich über die reine Informationsvermittliung hinaus.

Sag ich ja, und keinen interessiert es obwohl allseits bekannt. Deswegen ist eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz wahrscheinlich.