Autor Thema: Home-Office Pflicht  (Read 35508 times)

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #60 am: 12.05.2021 08:29 »
Das verstehe ich jetzt nicht: wir bekommen keine Kontaktnachverfolgung wie in China hin, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gibt, andererseits soll es aber in Ordnung sein, wenn Stadtoberinspektor Michi Müllers Frau Lieschen den HLU-Antrag von ihrer Tupperpartyorganisatorin Meike in Michis "Homeoffice" vulgo auf dem Küchentisch sieht?

BAT

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #61 am: 12.05.2021 09:08 »

Es ist einfach: wer zuhause arbeiten kann, soll es machen. Zum Wohle aller.

Diese Annahme ist schlicht falsch, teils sogar infektionstreibend.


WasDennNun

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #62 am: 12.05.2021 09:12 »
Das verstehe ich jetzt nicht: wir bekommen keine Kontaktnachverfolgung wie in China hin, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gibt, andererseits soll es aber in Ordnung sein, wenn Stadtoberinspektor Michi Müllers Frau Lieschen den HLU-Antrag von ihrer Tupperpartyorganisatorin Meike in Michis "Homeoffice" vulgo auf dem Küchentisch sieht?
Dem MA muss ja nur die Angst genommen werden, dass wenn so etwas passiert, er abgemahnt wird, damit er bereit ist, im HO am Küchentisch zu arbeiten.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #63 am: 12.05.2021 09:17 »

Es ist einfach: wer zuhause arbeiten kann, soll es machen. Zum Wohle aller.

Diese Annahme ist schlicht falsch, teils sogar infektionstreibend.

Nö. Die Annahme ist vollumfänglich zutreffend und das sehen alle seriösen Quellen so. Wegen weniger, die das anders sehen war die - leider ziemlich weiche -  gesetzliche Regelung notwendig.


Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #64 am: 12.05.2021 09:25 »
Das verstehe ich jetzt nicht: wir bekommen keine Kontaktnachverfolgung wie in China hin, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gibt, andererseits soll es aber in Ordnung sein, wenn Stadtoberinspektor Michi Müllers Frau Lieschen den HLU-Antrag von ihrer Tupperpartyorganisatorin Meike in Michis "Homeoffice" vulgo auf dem Küchentisch sieht?
Dem MA muss ja nur die Angst genommen werden, dass wenn so etwas passiert, er abgemahnt wird, damit er bereit ist, im HO am Küchentisch zu arbeiten.
Inwiefern wäre eine solche Angst unberechtigt? Zumal ja ein ganzer Rattenschwanz weiterer Konsequenzen nach DSGVO anhängig ist. Da die Offenlegung ja nicht ein abstraktes Risiko ist, sondern tatsächlich erfolgt ist, ist bspw. - neben Meldung an die zuständige Behörde - sofern man nicht Lieschen Müller liquidiert, die Betroffene zu informieren, die ihrerseits Schadensersatzansprüche geltend machen kann, während dem AG und möglicherweise dem AN ein Bußgeld auferlegt werden kann. Oder ist - neben Arbeitsschutz - jetzt auch Datenschutz egal? Und falls ja, wie verträgt sich diese Einstellung mit der aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken fehlenden technischen Kontaktnachverfolgung?

BAT

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #65 am: 12.05.2021 09:27 »
@ Dienstbeflissen: warum ist eine zeitliche statt einer räumlichen Trennung kein geeignetes Mittel zur Kontaktreduzierung?

Warum ist es teils nicht das bessere Mittel, da man im Betrieb gar keinen trifft, während daheim so einiges aus und eingeht?

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #66 am: 12.05.2021 09:35 »
Die Gefährdungsbeurteilung für Mobiles Arbeiten bei Büromenschen kann sehr gut aus einer zweiseitigen Tabelle bestehen. Für mein Empfinden ist das knapp. Es geht um Büromenschen und nicht darum unter dem heimischen Reetdach saubere Schweißverbindungen herzustellen. 

Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.

Und ansonsten vielleicht mal den Satz des BVG aus der Entscheidung zum Eilantrag zur sog. Bundesnotbremse zur Kenntnis nehmen:

"..verfolgt der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen.."


WasDennNun

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #67 am: 12.05.2021 09:47 »
Inwiefern wäre eine solche Angst unberechtigt?
Sie ist nicht unberechtigt, aber der AG, kann es auf seine Kappe nehmen und nicht auf den MA abwälzen.
Denn wenn er es auf dem AN abwälzt, kann der zu Recht eben "Querulant" sein und auf HO verzichten.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #68 am: 12.05.2021 09:49 »
Die Gefährdungsbeurteilung für Mobiles Arbeiten bei Büromenschen kann sehr gut aus einer zweiseitigen Tabelle bestehen. Für mein Empfinden ist das knapp. Es geht um Büromenschen und nicht darum unter dem heimischen Reetdach saubere Schweißverbindungen herzustellen. 

Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.

Und ansonsten vielleicht mal den Satz des BVG aus der Entscheidung zum Eilantrag zur sog. Bundesnotbremse zur Kenntnis nehmen:

"..verfolgt der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen.."


Es hätte dem Bundesgesetzgeber freigestanden, im Rahmen seiner repressiven Gesetzgebung zum Infektionsgeschehen Regelungen zum Arbeitsschutz ebenso zu suspendieren wie er es mit der Ausübung von Grundrechten getan hat. Hat er aber nicht - und solange er dies nicht tut, ist mobiles Arbeiten hinsichtlich der Anforderungen an enen Arbeitsplatz nicht anders zu behandeln als im Geltungsbereich der ArbStättV.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #69 am: 12.05.2021 09:50 »
Inwiefern wäre eine solche Angst unberechtigt?
Sie ist nicht unberechtigt, aber der AG, kann es auf seine Kappe nehmen und nicht auf den MA abwälzen.
Denn wenn er es auf dem AN abwälzt, kann der zu Recht eben "Querulant" sein und auf HO verzichten.

Der AG wälzt nichts auf den AN ab. Keine der gesetzlichen Regelungen ist dem AG zuzuschreiben.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #70 am: 12.05.2021 10:00 »
Die Gefährdungsbeurteilung für Mobiles Arbeiten bei Büromenschen kann sehr gut aus einer zweiseitigen Tabelle bestehen. Für mein Empfinden ist das knapp. Es geht um Büromenschen und nicht darum unter dem heimischen Reetdach saubere Schweißverbindungen herzustellen. 

Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.

Und ansonsten vielleicht mal den Satz des BVG aus der Entscheidung zum Eilantrag zur sog. Bundesnotbremse zur Kenntnis nehmen:

"..verfolgt der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen.."


Es hätte dem Bundesgesetzgeber freigestanden, im Rahmen seiner repressiven Gesetzgebung zum Infektionsgeschehen Regelungen zum Arbeitsschutz ebenso zu suspendieren wie er es mit der Ausübung von Grundrechten getan hat. Hat er aber nicht - und solange er dies nicht tut, ist mobiles Arbeiten hinsichtlich der Anforderungen an enen Arbeitsplatz nicht anders zu behandeln als im Geltungsbereich der ArbStättV.

Das hat er klugerweise nicht, das dies zu Diskussionen geführt hätte und ggf. auch zu sinkender Akzeptanz des Homeoffice und damit zu einer sinkenden Durchschlagskraft im Kampf gegen die Pandemie.

Faktisch findet mobiles Arbeiten millionenfach ohne Gefährdungsbeurteilung statt.

Und aktuell kann ich dazu nicht eine öffentliche Diskussion finden, noch wäre das für irgendjemanden wirklich interessant. Das ist allenfalls ein Nische mit der sich Juristen befassen, die sonst nichts zu tun haben oder anderweitig gefrustet sind.


Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #71 am: 12.05.2021 10:05 »
Wenn Dienstgeheimnisse etc. geschützt werden müssen ist HO natürlich eher nicht möglich, zumindest wenn keine sicherer IT-Anbindung besteht.

Solche Fälle sind jedoch auch eine Ausnahme. Es geht um die Maße der gesamten AN in Deutschland.

Und wenn jemand meint, dass er zuhause nicht arbeiten könne, weil sein heimischer Arbeitsplatz nicht den Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz genügt, dann ist er für mich ein Querulant oder alternativ ein Spinner. 

Spid

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« Antwort #72 am: 12.05.2021 10:11 »
Also doch wieder kleine Kinderhände, die laufende Maschinen reparieren?

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #73 am: 12.05.2021 10:13 »
Die Idee der suggestiven Fragestellung unterstütze ich nicht.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #74 am: 12.05.2021 10:16 »
Mir ist völlig egal, was Du unterstützt oder nicht unterstützt. Sind die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz nun allgemeinverbindlich und umzusetzen oder nicht?