Autor Thema: Home-Office Pflicht  (Read 35529 times)

BAT

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #105 am: 12.05.2021 11:41 »
Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.


Wenn es nur ein paar sind, wo ist das Problem? Bei einer regelhaften Belegung mit zwei Personen pro Büro können es 50 % Hansel sein. Auch bei größeren Büros dürfte das reichen.

Spid

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« Antwort #106 am: 12.05.2021 11:48 »
Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?

Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.

Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.

Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.

Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":

https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/

Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.

Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.

Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.

Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.

Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?

Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.

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« Antwort #107 am: 12.05.2021 12:50 »
Eine zeitliche Trennung im Büro würde bedeuten, dass gleichzeitig aber auch immer andere Personen gezwungen sind, vor Ort zu sein: Ersthelfer, Brandschutzhelfer, ggf. Wachdienst, Haustechniker, ÖPNV-Fahrer die, die Leute da hinbringen usw. Die Liste ließe sich fast endlos fortführen.

Ein derartiger Vorschlag kann nur von jemanden kommen, dem der Überblick fehlt.

Danke, es wird langsam freundlich.  ??? (und diese Helferlein stehen im HO zur Verfügung? - ein Erste Hilfe - Mensch in jedem HO Haushalt?) ;)

Wir machen das schon monatelang so ohne großes HO - Mimimi, unter Beachtung des Gesundheitsschutzes und es funktioniert. ZUSÄTZLICH zum HO. Man muss nur mal den Ar... hochkriegen. Und vor allem: die Gesundheit beachten!

Im HO sind diese Helferlein die Dir im Notfall das Leben retten können gesetzlich nicht vorgesehen. Mithin gelten am Büroarbeitsplatz strengere Regeln an den Arbeitsschutz, das könnte man für die Ausgestaltung der Bildschirmarbeitsplätze ja vielleicht übertragen.

Bei man müsste mal den A. hochkriegen bin ich voll bei Dir.

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« Antwort #108 am: 12.05.2021 12:52 »
Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?

Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.

Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.

Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.

Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":

https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/

Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.

Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.

Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.

Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.

Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?

Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.

Diese verbrecherische Ausbeutung der AN interessiert offenbar niemanden. Oder wo sind dazu Klagen anhängig oder entschieden?

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« Antwort #109 am: 12.05.2021 12:54 »
Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.


Wenn es nur ein paar sind, wo ist das Problem? Bei einer regelhaften Belegung mit zwei Personen pro Büro können es 50 % Hansel sein. Auch bei größeren Büros dürfte das reichen.

Es geht wie gesagt um das Personal, das aufgrund des Willens weniger dann auch ins Büro muss. Hinzu kommen die Fahrten in und aus dem Büro. Deswegen sollte jeder, der kann, zuhause arbeiten. Ich weiß auch echt nicht was daran so schlimm ist. Und es macht ja auch fast jeder. Bei den Verweigerern handelt es sich um eine nicht nennenswerte Größe die auf ihr Recht beharrt und denen es egal ist, dass andere darunter leiden müssen.

Spid

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« Antwort #110 am: 12.05.2021 13:03 »
Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?

Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.

Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.

Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.

Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":

https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/

Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.

Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.

Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.

Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.

Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?

Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.

Diese verbrecherische Ausbeutung der AN interessiert offenbar niemanden. Oder wo sind dazu Klagen anhängig oder entschieden?

Ob sich jemand dafür interessiert, ist für die Geltung von Recht völlig unbeachtlich. Wo wären denn anhängige oder entschiedene Klagen, in denen ein AG sog. Homeoffice gegen einen AN durchgesetzt hätte, der aus Gründen ein entsprechendes Angebot des AG nicht angenommen hat?

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« Antwort #111 am: 12.05.2021 13:08 »
Angenommen es flöge ein Komet direkt auf Deutschland zu. Sollte dann auch erstmal in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden oder vielleicht eine naheliegende umgesetzt werden um die Vollkatastrophe zu vermeiden?
Inwiefern wäre eine akute Bedrohungslage mit der aktuellen Situation vergleichbar? Und inwiefern müßte "in aller Ruhe nach Lösungen gesucht werden", wenn eine wie auch immer zu bewertende Situation bereits über ein Jahr andauert? Und inwiefern sollte der Anspruch an gesetzliche Regelungen nicht mehr der sein, daß sie rechtmäßig und konsistent zu bestehenden Regelungen ergehen? Und inwiefern handelte es sich überhaupt um eine Lösung? Und für welches Problem? Und ist die Gesundheit der Arbeitnehmer nun wichtig oder nicht?

Ob die Regelungen des Arbeitsschutzes für mobil arbeitende AN überhaupt geeignet sind um deren Gesundheit zu schützen ist doch gar nicht klar.

Gesundheit und Leben sind durch die Pandemie akut bedroht. Es starben in Deutschland täglich so viele Menschen an der Pandemie, als wenn täglich ein voll besetztes Verkehrsflugzeug abstürzen würde. Und die Überlastung des Gesundheitssystems stand kurz bevor und in dessen Folge wären noch viel mehr Tote zu verzeichnen gewesen.

Durch die ergriffen Maßnahme konnte dies abgewendet werden und wir könne bald wieder zurück zut Normalität. Das ist doch gut.

Anrosten empfehle ich die Doku des RBB "sterben":

https://www.ardmediathek.de/video/charite-intensiv/folge-1-station-43-sterben-s01-e01/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvY2hhcml0ZS1pbnRlbnNpdi8yMDIxLTA0LTE0VDIxOjAwOjAwXzc1YTZhYTgwLThlZjYtNDE3Yy05ZjRhLTI1YjZhZDNkMDRiMC9jaGFyaXRlLWludGVuc2l2LXN0YXRpb24tNDMtZm9sZ2UtMS1zdGVyYmVu/

Die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt, während nicht klar ist, inwiefern eine HO-"Pflicht" irgendeine Wirksamkeit hätte oder gehabt hätte - und die ohnehin unter dem Vorbehalt der Realisierbarkeit innerhalb des arbeitsschutzrechtlichen Regelungsregimes steht.

Es wäre sicher schlimmer, wenn sich später herausstellen wird, dass die HO-Pflicht eine große Wirksamkeit hätte, als wenn sich herausstellen würde, dass sie obsolet war. Da kann man die ggf. stattfindende Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes (Bei Bildschirmarbeitsplätzen) in Kauf nehmen. Wahrscheinlich könnte der Gesetzgeber diese Regelungen mit o. s. Verweis sogar außer Kraft setzen oder einschränken.

Es geht ja auch nur um ein paar Hansel, die sich weigern im HO zu arbeiten.

Dass millionenfach die Regelungen des Arbeitsschutzes ignoriert werden streite ich nicht ab, jedoch hat dies offenbar aktuell keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit. Was die Frage Nahe legt, ob die Regelungen für das mobile Arbeiten weiterhin so Bestand haben müssen, oder ggf. Änderungen sinnhaft sind.

Gibt es denn dazu Messungen oder Erkenntnisse?

Ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber arbeitsschutzrechtliche Regelungen hätte suspendieren und/oder ändern können - hat er aber nicht. Mithin besitzen sie uneingeschänkt Gültigkeit und wer als AG dagegen verstößt, ist ein verbrecherischer Ausbeuter. Und wer zulasten der AN, die zurecht auf ihren Arbeitsschutz bestehen, mindestens sprachlich eine Opfer-Täter-Umkehr durchführt, bedient sich totalitärem Neusprech.

Diese verbrecherische Ausbeutung der AN interessiert offenbar niemanden. Oder wo sind dazu Klagen anhängig oder entschieden?

Ob sich jemand dafür interessiert, ist für die Geltung von Recht völlig unbeachtlich. Wo wären denn anhängige oder entschiedene Klagen, in denen ein AG sog. Homeoffice gegen einen AN durchgesetzt hätte, der aus Gründen ein entsprechendes Angebot des AG nicht angenommen hat?

Da braucht es keine Klagen seitens der AG. Dafür gibt es das Querulantenbuch.

Und eine Person die sich innerhalb der Ausgangsperre außerhalb seiner Wohnung, alleine im Wald aufhält, ist ein verbrecherischer Pandemietreiber...  ;)

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« Antwort #112 am: 12.05.2021 13:15 »
Außerdem ist das Gesetz dafür viel zu weich formuliert, wie du weißt. Deshalb machen Klagen seitens des AG keinen Sinn, mithin gibt es auch keine.

Beim Arbeitsschutz sieht es ja aber, wie Du selbst ausgeführt hast, ganz anders aus. Und dennoch: Keine Klagen. Komisch.

BAT

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« Antwort #113 am: 12.05.2021 13:59 »

Es geht wie gesagt um das Personal, das aufgrund des Willens weniger dann auch ins Büro muss. Hinzu kommen die Fahrten in und aus dem Büro. Deswegen sollte jeder, der kann, zuhause arbeiten. Ich weiß auch echt nicht was daran so schlimm ist. Und es macht ja auch fast jeder. Bei den Verweigerern handelt es sich um eine nicht nennenswerte Größe die auf ihr Recht beharrt und denen es egal ist, dass andere darunter leiden müssen.

Wenn es nicht nennenswert ist, warum wird es dann genannt!

Schlimm ist die fehlende Flexibilität bei Personen wie dir, die für Lösungen offen sind, aber nur jene akzeptieren, die einem in den Kram passt; obwohl andere Optionen bestehen. Das ist ein formeller Grund, kein materieller, aber Sinnbild unseres Versagens in der Krise.

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« Antwort #114 am: 12.05.2021 14:29 »
Diejenigen Länder die verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind haben doch noch viel restriktivere Maßnahmen umgesetzt, deren Umsetzung kein bisschen flexibel gehandhabt wurde.

Flexibilität hätte man eher bei der Beschaffung des Impfstoffes an den Tag legen sollen und nicht bei der Frage ob ich andere durch egoistisches Handeln gefährde..


Spid

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« Antwort #115 am: 12.05.2021 14:31 »
Außerdem ist das Gesetz dafür viel zu weich formuliert, wie du weißt. Deshalb machen Klagen seitens des AG keinen Sinn, mithin gibt es auch keine.

Beim Arbeitsschutz sieht es ja aber, wie Du selbst ausgeführt hast, ganz anders aus. Und dennoch: Keine Klagen. Komisch.

Also keine Klagen zur Durchsetzung der Homeoffice-"Pflicht", obwohl da ja nach Deinen Aussagen sehr vitale Interessen der AG berührt sind. Komisch, scheint nach Deiner Lesart keinen zu interessieren. Und warum sollte ein AN klagen? Er kann ja einfach unter Verweis auf nicht näher bezeichnete Gründe ablehnen und der AG müßte dann klagen.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #116 am: 12.05.2021 14:34 »
Diejenigen Länder die verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind haben doch noch viel restriktivere Maßnahmen umgesetzt, deren Umsetzung kein bisschen flexibel gehandhabt wurde.

Flexibilität hätte man eher bei der Beschaffung des Impfstoffes an den Tag legen sollen und nicht bei der Frage ob ich andere durch egoistisches Handeln gefährde..

Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #117 am: 12.05.2021 14:38 »
Es wird doch aktuell millionenfach in verbrecherischer Weise die Arbeitnehmerschaft ausgebeutet. Die AG plagen sich halt mit Querulanten, wie immer. Kein Grund zur Klage. Die ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hätte, anders als die Klage eines in verbrecherischerweise ausgebeuteten AN. Insofern. Müsste ja eine solche Klage doch eigentlich wahrscheinlich sein, wenn man dir folgt.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #118 am: 12.05.2021 14:41 »
Diejenigen Länder die verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind haben doch noch viel restriktivere Maßnahmen umgesetzt, deren Umsetzung kein bisschen flexibel gehandhabt wurde.

Flexibilität hätte man eher bei der Beschaffung des Impfstoffes an den Tag legen sollen und nicht bei der Frage ob ich andere durch egoistisches Handeln gefährde..

Welche noch viel restriktivere Maßnahmen als DEU hat denn bspw. China ergriffen? Die sind doch ohne jeden Lockdown o.ä. besser durchgekommen als wir.

Insellage => nicht vergleichbar.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #119 am: 12.05.2021 14:45 »
Inwiefern müßte ein AN denn klagen? Er kann Homeoffice einfach mit Verweis auf Gründe - übrigens ohne die gegenüber dem AG darlegen zu müssen - ablehnen. Klagen müßte der AG, wenn er dies durchsetzen wollte. Gibt es solche Klagen? Denn der AG wäre ja der einzige, der auf dem Klagewege etwas durchzusetzen hätte.

Inwiefern käme es bei einer Ausgangssperre oder einer Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen auf die geographische Lage an?