Neben dem Umstand, daß es in keinster Weise unstrittig wäre, daß man weniger Kontakte hätte, wenn man zuhause arbeitete und nicht im Büro - genau genommen ist es nicht nur nicht unstrittig, sondern in dieser Pauschalität auch schlicht falsch - ist es auch in keinster Weise unstrittig, daß das eine die Gesundheit mehr schütze als das andere. Beides ist aber unerheblich, weil die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eben nicht disponibel sind. So einfach ist das.
Wenn ein Arbeitsplatz ungeeignet ist, ist er ungeeignet - völlig egal, wie sehr Ihr informiert oder ertüchtigt. Wird er dennoch genutzt, werden die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eben nicht eingehalten. So einfach ist das. Das einzige, was durch Information und Befähigung - und zwar hinreichend und nicht „so gut es geht“ - berührt wird, ist der Umstand, ob der Verstoß 1. dem AG zuzurechnen und 2. dieser deshalb zu maßregeln wäre. So einfach ist das.