Autor Thema: Home-Office Pflicht  (Read 87833 times)

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #165 am: 13.05.2021 23:50 »
Der AN bestimmt den Ort der Arbeit und er sucht sich einen der anhand der Gefährdungsbeurteilung passt, deswegen wurde er ja ertüchtigt. Ggf. ist die ständige Nutzung des Laptops auch gar nicht notwendig, sonder das gelegentliche prüfen der Emails genügt. Es gibt dutzende Möglichkeiten um einen nicht perfekt und ergonomisch einwandfreien Arbeitsplatz auszugleichen.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #166 am: 14.05.2021 00:03 »
Habt ihr ihm Wolfram in die Rückenwirbel eingearbeitet oder wie stelle ich mir diese Ertüchtigung vor? Oder geht es um befähigt? Und wenn der AN solcherart befähigt worden ist, daß ihm die Gefährdungsbeurteilung nicht nur objektiv möglich ist, sondern der AG ihm diese auch zutraut und der AN feststellt, daß er keinen geeigneten Arbeitsplatz in seiner Wohnung - denn nur um einen solchen geht es ja im IfSG - hat, dann ist das doch nunmal so. Oder traut der AG dem AN die Gefährdungsbeurteilung nur dann zu, wenn ihm das Ergebnis paßt?

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #167 am: 14.05.2021 00:13 »
Geistige Ertüchtigung war gemeint aber der Wolframvorschlsg ist nicht schlecht ist. Wobei ich dann doch eher ein Exoskelett und Wolframweste bevorzugen würde. Dann klappt’s auch mit der Arbeit an Atombrennstäben.

Tj, wenn man zuhause keinen geeigneten Platz findet, sind wir wieder bei Gründchen und Querulanten.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #168 am: 14.05.2021 05:52 »
Nein, wir sind dann irgendwo zwischen Pipi Langstrumpf und Rosinenpickerei. Entweder die Einschätzung des AN taugt zur Bewertung der Geeignetheit eines Arbeitsplatzes oder eben nicht.

Wdd3

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #169 am: 14.05.2021 06:49 »
Guten Morgen Spid, hast du tatsächlich fast 6 Std. geschlafen? Schreibst du schon beim Zähne putzen? :D

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #170 am: 14.05.2021 06:55 »
Nein und nein.

Dienstbeflissen

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #171 am: 14.05.2021 09:13 »
Nein, wir sind dann irgendwo zwischen Pipi Langstrumpf und Rosinenpickerei. Entweder die Einschätzung des AN taugt zur Bewertung der Geeignetheit eines Arbeitsplatzes oder eben nicht.
Ein großer Vorteil von klugen Menschen ist, dass sie sich dumm stellen können. Das können die befähigten AN dann in dem Fall auch hinsichtlich der Frage, ob ein Arbeitsplatz geeignet ist oder nicht. Der AG muss es mangels Kontrollmöglichkeit hinnehmen, ich persönlich aber nicht. Das mindeste wäre eine nachvollziehbare Darstellung, weshalb sich zuhause kein konformer Arbeitsplatz gestalten lässt.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #172 am: 14.05.2021 09:35 »
Inwiefern gestalten? Also doch Angebot des AG, einen Telearbeitsplatz einzurichten? Denn ansonsten muß er im Augenblick der Beuteilung vorhanden sein. Das wird er in einer Vielzahl der Fälle aber nicht, weil AN ihren Wohnraum wenig überraschend üblicherweise daran ausrichten, darin zu wohnen und nicht zu arbeiten. Je nach Gefährdung treten irreversible Gesundheitsfolgen bereits nach wenigen Minuten ein, so daß sie sich eben auch nicht ausgleichen lassen.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #173 am: 14.05.2021 09:54 »
Indem der AN einen Stuhl mitbekommt, wenn es nur daran fehlt.

Da zukünftig Mobiles Arbeiten Standard ist und niemand mehr so arbeiten will wie seine Ahnen, wird es dazu hoffentlich bald vernünftige Regelungen geben.

Aktuell arbeiten etwa 40% im Homeoffice, wovon sicher ein Grosssteil keinen den Regelungen des Arbeitsschutzes entsprechenden Arbeitsplatz zuhause hat. Große Ausfallquoten gibt es deshalb nicht. Im Gegenteil die AU-Quote sinkt.

Welche irreversiblen Gesundheitsfolgen sollen nach ein paar Minuten eintreten?



Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #174 am: 14.05.2021 10:11 »
Also ist der Arbeitsplatz zunächst ungeeignet und der AG sorgt durch Möblierung o.ä. für dessen Geeignetheit?

Es gibt bereits vernünftige Regelungen. Nach diesen ist ein Arbeitsplatz entweder geeignet oder ungeeignet. Alles andere wäre unvernünftig, denn die Eignung eines Arbeitsplatzes ändert sich nicht dadurch, daß man seine Nutzung zur"mobilen" Nutzung erklärt.

Die Abnutzung von Bandscheiben ist bspw. irreversibel. Eine über die übliche Abnutzung hinausgehende aufgrund eines ungeeigneten Arbeitsplatzes ist mithin eine irreversible Gesundheitsschädigung - die auch erst in ein paar Jahren auf die AU-Quote wirkt.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #175 am: 14.05.2021 10:34 »
Ja, ändert das etwas? Der AN erhält abgängige Mobiliar, welches sonst verschrottet würde. Damit kann er seinen heimischen Arbeitsplatz dann geeignet machen, sofern erforderlich.

Die Regelungen wann ein mobiler Arbeitsplatz geeignet ist oder nicht bedürfen wohl einer Anpassung, wenn aktuell millionenfach dagegen verstoßen wird, ohne das wirklich etwas passiert.

Oder wie soll das Problem sonst gelöst werden? Mobiles Arbeiten wird ja nunmal zukünftig Standard.

Spid

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #176 am: 14.05.2021 10:40 »
Was denn nun? Mkißbraucht der AG den Wohnraum des AN zur Müllentsorgung oder gestaltet er den häuslichen Arbeitsplatz durch die Bereitstellung von Mobiliar an ebendiesem, um eine Geeignetheit desselben herzustellen?

Es kommt nicht darauf an, ob ein Arbeitsplatz "mobil" - was auch immer das sein mag - ist. Es kommt darauf an, ob er geeignet ist. Dies wird derzeit aufgrund technischer und medizinischer Erkenntnisse beurtelt. Weder sehe ich, warum man eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen sollte, noch daß diese "Standard" werden würde, noch liegen irgendwelche Erkenntnisse dazu vor, ob die derzeitigen Verstöße hinsichtlich der Gesundheit folgenlos wären.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #177 am: 14.05.2021 10:55 »
Der AN gestaltet seinen heimischen Arbeitsplatz mit den dauerhaft vom AG überlassen Möbeln um - sofern erforderlich.

Ein mobiler Arbeitsplatz ist aus AG-Sicht stets geeignet. Den der AN ist befähigt die Eignung, also die Konformität zur Gefährdungsbeurteilung  zu prüfen und bestätigt dies durch das mobile Arbeiten.

Dadurch kommt es zu millionenfachen Verstößen, weil für die allermeisten AN die Vorteile des mobilen Arbeiten gegenüber den hier postulierten gesundheitlichen Folgen überwiegen.

Wer zuhause seine Steuererklärung am PC macht kann auch zwei Stunden ohne Unterbrechung an dem selben Platz Eingangsrechnungen bearbeiten. Wer auf dem heimischen Sofa zwei Stunden mit seiner Freundin telefonieren kann, kann am gleichen Platz auch zwei Stunden telefonische Anfragen entgegen nehmen.
Wo ist das Problem?

Spid

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« Antwort #178 am: 14.05.2021 11:05 »
Also mißbraucht der AG den Wohnraum des AN als Müllkippe. Gut, daß das geklärt ist.

Kinderhände waren aus AG-Sicht auch hervorragend geeignet, um in der Enge laufender Maschinen Störungen zu beseitigen. Sie sind aufgrund ihrer geringen Größe auch heute noch in Bangladesh aus AG-Sicht besonders dazu geeignet, feine Webstoffe herzustellen. Für die meisten Kinder bzw. deren Eltern überwog bzw. überwiegt der Vorteil, nicht zu verhungern, das gesundheitliche Risiko. Beides ist kein Maßstab. Ebensowenig wie die AG-Sicht, ein "mobiler" Arbeitsplatz - wobei immer noch nicht geklärt ist, was das überhaupt sein soll; bewegt der sich? - sei stets geeignet. Letztere Sicht reiht sich nämlich nahtlos in die beiden vorherigen Sichtweisen ein.

Freizeitgestaltung ist kein arbeitsschutzrechtliches Problem.

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Antw:Home-Office Pflicht
« Antwort #179 am: 14.05.2021 11:16 »
Also mißbraucht der AG den Wohnraum des AN als Müllkippe. Gut, daß das geklärt ist.

Kinderhände waren aus AG-Sicht auch hervorragend geeignet, um in der Enge laufender Maschinen Störungen zu beseitigen. Sie sind aufgrund ihrer geringen Größe auch heute noch in Bangladesh aus AG-Sicht besonders dazu geeignet, feine Webstoffe herzustellen. Für die meisten Kinder bzw. deren Eltern überwog bzw. überwiegt der Vorteil, nicht zu verhungern, das gesundheitliche Risiko. Beides ist kein Maßstab. Ebensowenig wie die AG-Sicht, ein "mobiler" Arbeitsplatz - wobei immer noch nicht geklärt ist, was das überhaupt sein soll; bewegt der sich? - sei stets geeignet. Letztere Sicht reiht sich nämlich nahtlos in die beiden vorherigen Sichtweisen ein.

Freizeitgestaltung ist kein arbeitsschutzrechtliches Problem.
Nein, der AN kann die Möbel Genre zurückbringen, wenn er will.

Und hier haben Kinder auch noch bis ins beginnende 20. Jahrhundert auf elterlichen Hof geholfen. Mein Großvater musste mit 13 Jahren, 25Kg schwere Mehlsäcke durch die Gegend tragen. So war das halt und ein Glück passiert das hier heute nicht mehr. Es geht um ganz normale Dinge, die man im 21. Jahrhundert ohnehin privat zuhause macht, also telefonieren, Emails schreiben usw.
Die rechtliche Definition von Homeoffice oder mobilem Arbeiten, die Du offenbar unbedingt benötigst wird sicher noch kommen. Dann weist auch Du, was das ist.