Was denn nun? Mkißbraucht der AG den Wohnraum des AN zur Müllentsorgung oder gestaltet er den häuslichen Arbeitsplatz durch die Bereitstellung von Mobiliar an ebendiesem, um eine Geeignetheit desselben herzustellen?
Es kommt nicht darauf an, ob ein Arbeitsplatz "mobil" - was auch immer das sein mag - ist. Es kommt darauf an, ob er geeignet ist. Dies wird derzeit aufgrund technischer und medizinischer Erkenntnisse beurtelt. Weder sehe ich, warum man eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen sollte, noch daß diese "Standard" werden würde, noch liegen irgendwelche Erkenntnisse dazu vor, ob die derzeitigen Verstöße hinsichtlich der Gesundheit folgenlos wären.