Autor Thema: Bei Höhergruppierung, in welche Stufe eingruppiert?  (Read 5055 times)

MH

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Hallo an alle :)

ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch auf eine höhere Anstellung.

Aktuell bin ich auf einer unbefristeten Stelle TEV, Stufe 4
Die neue Stelle wäre eine (ich nehme an) befristete Stelle in der TEIV.

Ich habe gelesen, dass in TV-BA leider die Stufen nicht 1 zu 1 übernommen werden.

Sehe ich das richtig, dass ich bei einer Höhergruppierung auf die TEIV, mit mindestens Stufe 2 eingruppiert werden müsste?

Wäre dankbar für Antworten :)

Paschulke

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Antw:Bei Höhergruppierung, in welche Stufe eingruppiert?
« Antwort #1 am: 30.10.2020 20:02 »
Guckst Du hier:

Bei  Eingruppierung  in  eine  höhere  Tätigkeitsebene  (Höhergruppierung)  werden  die Beschäftigten derjenigen Entwicklungsstufe zugeordnet, in der sie ein höheres Festgehalt   erhalten,   als   das   bisherige   Festgehalt   -   zuzüglich   einer   ggf.   zustehenden    Funktionsstufe -,    mindestens    jedoch    das    Festgehalt    der    Entwicklungsstufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Festgehalt –   zuzüglich   einer   ggf.   zustehenden   Funktionsstufe   –   und   dem   Festgehalt nach Satz 1 weniger als 221,50 Euro  (228,34 Euro ab 1. April  2019,  230,76 Euro  ab  1.  März  2020),  so  erhält  die/der  Beschäftigte  anstelle  des  Unterschiedsbetrages   den   vorgenannten   Garantiebetrag;   dieser   wird   durch   weitere Steigerungen in der Entwicklungsstufe abgeschmolzen.

Wird  die/der  Beschäftigte  nicht  in  die  nächst  höhere,  sondern  in  eine  darüber  liegende Tätigkeitsebene höhergruppiert, ist das Festgehalt für jede dazwischen liegende Tätigkeitsebene nach Satz 1 zu berechnen; Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass auf das derzeitige Festgehalt - zuzüglich einer gegebenenfalls zustehenden Funktionsstufe -  und  das  Festgehalt  der  Tätigkeitsebene  abzustellen  ist,  in  die  die/der      Beschäftigte      höhergruppiert      wird.      4Eine      Veränderung      derEntwicklungsstufe     in     der     bisherigen     Tätigkeitsebene     im     Monat     der     Höhergruppierung ist zu berücksichtigen. 5Die Laufzeit in der Entwicklungsstufe in der  höheren  Tätigkeitsebene  beginnt  mit  dem  Tag  der  Höhergruppierung.  6Bei einer  Eingruppierung  in  eine  niedrigere  Tätigkeitsebene  ist  die/der  Beschäftigte  der  in  der  höheren  Tätigkeitsebene  erreichten  Entwicklungsstufe  zuzuordnen.  7Die/der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam  wird,  das  entsprechende  Festgehalt  der  nach  Satz 1  oder  Satz  6  ermittelten Entwicklungsstufe der betreffenden Tätigkeitsebene.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/tarifvertrag-ba-tv-ba-23-ae-tv_ba146396.pdf

MH

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Antw:Bei Höhergruppierung, in welche Stufe eingruppiert?
« Antwort #2 am: 30.10.2020 20:06 »
Danke! So habe ich es mir gedacht.
Ich habe diesen Teil des Vertrages auch bereits gefunden, allerdings stehen da noch so viele "extra Formulierungen" dabei, die ich nicht so wirklich verstehen konnte..
Aber dann scheint es wohl die Stufe 2 zu sein :)

Alex90

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Antw:Bei Höhergruppierung, in welche Stufe eingruppiert?
« Antwort #3 am: 05.04.2021 16:17 »
Hallo,

könnten wir mal eine praktische Rechnung anstellen:
In welcher Entwicklungsstufe würde man landen, wenn man z. B. in der TE IV mit zwei Funktionsstufen (1x geschäftspolitisch und 1x Verbisfachbetreuer) eingruppiert ist und dann in die TE III mit einer Funktionsstufe aufsteigt?
Wäre man in der ES 3 oder 4? Und würde man den kompletten Garantiebetrag erhalten oder nur einen Teil?

Danke schonmal für eine Beispielrechnung.
MfG
Alex

Alex90

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Antw:Bei Höhergruppierung, in welche Stufe eingruppiert?
« Antwort #4 am: 05.04.2021 19:26 »
Oh ich habe vergessen die jetzige Entwicklungsstufe zu schreiben:
Jetzt TE IV ES 5 mit zwei Funktionsstufen zu TE III mit einer Funktionsstufe...